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Krankheiten und Infektionen in der Schwangerschaft: COVID-19

Auch wenn die Pandemie inzwischen überstanden ist: Schwangere sollten eine Corona-Infektion nicht auf die leichte Schulter nehmen. Zwar zeigen die meisten Schwangeren und Babys keine oder nur milde Symptome, wenn sie an COVID-19 erkranken. Bei einem schweren Verlauf droht aber eine Lungenentzündung mit Atemnot, sodass die Schwangere vielleicht sogar auf der Intensivstation behandelt werden muss.

© Westend61/Mareen Fischinger

Im besten Fall hat eine Schwangere bereits eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2. Das heißt, dass sie 3 Impfungen gegen COVID-19 erhalten hat. Ist die Frau bereits an COVID-19 erkrankt, genügen manchmal auch 2 Impfungen (Näheres siehe FAQs). Eine Basisimmunität bietet einen guten Schutz vor einem schweren Verlauf der Erkrankung.

Hat eine Schwangere keine Basisimmunität, sollte sie das mit ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen. Denn auch in der Schwangerschaft lässt sich die Impfung nachholen – allerdings erst ab der 13. Woche.

Ob geimpft oder nicht: Haben Sie die Vermutung, dass Sie sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben, besprechen Sie das weitere Vorgehen telefonisch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Häufige Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2

Ja. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen ungeimpften Schwangeren und Stillenden eine Corona-Schutzimpfung. Schwangere haben eine Basisimmunität gegen das Coronavirus, wenn  

  • die Schwangere drei Impfungen bekommen hat: zweimal die Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung.  
  • die Schwangere zwei Impfungen bekommen hat und einmal mit dem Coronavirus infiziert war. Dies gilt aber nur, wenn zwischen der Impfung und der Infektion mindestens sechs Monate lagen.  

Eine allgemeine Empfehlung zu weiteren Auffrischimpfungen gibt es derzeit nicht. Allerdings gibt es bestimmte Gruppen, bei denen die STIKO weitere Impfungen empfiehlt. Dazu gehören Vorerkrankte und Frauen in bestimmten Berufen. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Frage „Für wen werden weitere Auffrischimpfungen empfohlen?“.  

Alle Corona-Impfungen sind erst ab der 13. Schwangerschaftswoche empfohlen. Eine versehentliche frühere Impfung ist aber kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.  

Für stillende Frauen gelten die gleichen Empfehlungen. Eine COVID-19-Impfung von Stillenden ist bei unkompliziertem Verlauf auch im Wochenbett möglich.  

Stand: 02.06.2023  

Schwangere sollten sich mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer impfen lassen, Stillende können je nach Alter mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe (Moderna oder BioNTech/Pfizer) geimpft werden. Für die Auffrischimpfung sollte vorzugsweise ein Impfstoff verwendet werden, der an die Omikron-Varianten des Virus angepasst ist.

Die Impfstoffe von Novavax (Nuvaxovid) und Valneva werden derzeit nicht für eine Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit empfohlen. Wenn im Einzelfall mRNA-Impfstoffe nicht vertragen werden, kann die Anwendung von Nuvaxovid oder Valneva zusammen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erwogen werden.

Stand: 02.06.2023

Eine weitere Auffrischimpfung nach zwölf Monaten empfiehlt die STIKO Schwangeren nur dann, wenn sie bestimmte Erkrankungen haben. Dazu gehören:

  • Adipositas
  • Diabetes
  • chronische Lungenkrankheiten wie COPD
  • chronische Krankheiten von Herz, Kreislauf, Leber oder Niere
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Trisomie 21
  • Immunschwäche
  • aktive Krebserkrankungen.

Eine Auffrischung der Impfung nach zwölf Monaten empfiehlt die STIKO auch

  • Personen, die wegen ihres Berufes ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung haben und die eine Erkrankung an gefährdete Menschen weitergeben könnten. Dazu gehört das Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.
  • Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen.
  • Personen in der Eingliederungshilfe, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.

Die Auffrischimpfung wird gegebenenfalls ab der 13. Schwangerschaftswoche und frühestens zwölf Monate nach der ersten Auffrischimpfung gegeben.

Stand: 02.06.2023

Die Corona-Impfstoffe sind in der Regel gut verträglich, auch in der Schwangerschaft und Stillzeit. Es kann zu üblichen Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder auch Fieber kommen. Diese klingen in der Regel nach wenigen Tagen wieder ab.

Die STIKO hat die wissenschaftlichen Daten zur Sicherheit einer COVID-19-Impfung bei Schwangeren sehr sorgfältig aufgearbeitet und analysiert. Sie sprechen für eine Impfempfehlung von Schwangeren. Es gibt bisher keine Hinweise, dass es nach einer Impfung häufiger zu schweren schwangerschaftsbezogenen Nebenwirkungen kommt. Frühgeburten, Totgeburten oder kindliche Fehlbildungen kamen also in Studien bei geimpften Schwangeren nicht häufiger vor als bei ungeimpften.

Es gibt keine Hinweise auf Risiken der Corona-Schutzimpfung für Mutter oder Kind während der Stillzeit. In den bisherigen Studien traten keine schweren Impfkomplikationen bei der Stillenden oder dem Kind auf.

Die mRNA des Impfstoffs konnte in der Muttermilch nicht oder allenfalls geringfügig nachgewiesen werden. Es wird angenommen, dass die mRNA sehr schnell in der Muttermilch beziehungsweise im kindlichen Magen-Darm-Trakt abgebaut wird. Die Muttermilch geimpfter Stillender enthält jedoch Antikörper gegen SARS-CoV-2. Ob das eine schützende Wirkung für das Kind hat, wird derzeit erforscht.

Stand: 02.06.2023

Die Impfung gegen COVID-19 schützt Schwangere und Stillende vor schweren Krankheitsverläufen und beugt zugleich Komplikationen bei ihrem ungeborenen oder neugeborenen Kind vor.

Schwangere erkranken öfter als andere Frauen schwer an COVID-19. Vermutlich liegt das an Veränderungen des Immunsystems und der Atmung während der Schwangerschaft. Das bedeutet, dass Schwangere mit COVID-19 häufiger eine Lungenentzündung entwickeln und im schlimmsten Fall auf einer Intensivstation beatmet werden müssen. All das gilt besonders, wenn die Schwangere Vorerkrankungen wie Diabetes, starkes Übergewicht oder Bluthochdruck hat oder älter als 35 Jahre ist.

Wenn man in der Schwangerschaft an COVID-19 erkrankt, ist zudem das Risiko für bestimmte Schwangerschaftserkrankungen wie beispielsweise einer Präeklampsie erhöht. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass die Geburt zu einem frühen Zeitpunkt eingeleitet werden muss oder dass ein Kaiserschnitt nötig wird.

Stand: 02.06.2023

Wenn die Mutter an COVID-19 erkrankt, kann das Coronavirus möglicherweise im Mutterleib oder bei der Geburt auf das Kind übertragen werden. Dazu kommt es jedoch selten. Eine Infektion löst beim Neugeborenen auch nur selten Symptome aus.

Insbesondere bei schwer an COVID-19 erkrankten Schwangeren kommt es häufiger vor, dass Kinder vor dem errechneten Geburtszeitraum geboren werden und deshalb als Frühgeburt gelten. Das gilt insbesondere für das letzte Schwangerschaftsdrittel, also etwa ab der 27. Woche. Die Geburt wird dann meist aus medizinischen Gründen eingeleitet, zum Beispiel weil die Mutter eine Präeklampsie hat. Nach der Geburt werden die Kinder erkrankter Schwangerer häufiger im Krankenhaus beobachtet, oft weil sie vor Termin geboren wurden. Aber den bisher vorliegenden Studien zufolge geht es ihnen nach der Geburt ähnlich gut wie Kindern von nicht an COVID-19 erkrankten Frauen.

Stand: 02.06.2023

Wenn Sie in der Schwangerschaft an COVID-19 erkrankt sind und Symptome haben, sollten Sie von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt engmaschig betreut werden. So lässt sich rechtzeitig erkennen, wenn die Überweisung in ein Krankenhaus nötig ist. Wenn Sie keine Beschwerden haben, ist keine besondere Überwachung notwendig. Aber auch wenn Sie keine Beschwerden haben, kann sich Ihre Atmung durch eine Corona-Infektion innerhalb von wenigen Stunden massiv verschlechtern. Kontaktieren Sie in diesen Fällen Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder den Notruf.

Wenn Sie an Corona erkrankt und deshalb im Krankenhaus waren, wird das Ungeborene besonders genau überwacht, beispielsweise durch zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen. Bei einer leichteren Erkrankung hängt es von der Schwangerschaftswoche ab, ob Ihnen zur Sicherheit zusätzliche Untersuchungen angeboten werden.

Stand: 02.06.2023

Die STIKO empfiehlt Frauen mit Kinderwunsch sowie generell allen Frauen im gebärfähigen Alter eindringlich die Impfung gegen COVID-19. Wenn es zu einer Schwangerschaft kommt, sind die Frau und ihr ungeborenes Kind von Beginn der Schwangerschaft bestmöglich vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt.  

Eine Corona-Schutzimpfung ist kein Grund, eine geplante Schwangerschaft zu vermeiden oder zu verschieben und trotz Kinderwunsch zu verhüten, sagen frauenärztliche Fachgesellschaften in einer Stellungnahme.  

Stand: 02.06.2023

Im Internet kursiert weiterhin das Gerücht, mRNA-Impfstoffe könnten unfruchtbar machen. Das ist eine Falschinformation: Man weiß sicher, dass mRNA-Impfstoffe keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit haben. Eine ausführliche Begründung, warum hier kein Zusammenhang besteht, sowie weitere Informationen zu dem Thema stellt das Robert Koch-Institut bereit. Es ist aber möglich, dass sich der Zyklus bei manchen Frauen vorübergehend etwas verschiebt. Dies passiert auch bei anderen Impfungen und auch Infektionen.  

Stand: 02.06.2023  

Wenn Sie mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind (oder der Verdacht darauf besteht), sollten Sie Ihre Geburtsklinik möglichst vor Ihrer Ankunft darüber informieren. Die Klinik trifft dann zusätzliche Maßnahmen. Zum Beispiel trägt das Personal während der Geburt Schutzkleidung und Sie dürfen sich möglicherweise nur in bestimmten Räumen bzw. Bereichen in der Klinik aufhalten.

Von der Begleitung durch eine weitere Person wird abgeraten. Im Einzelfall kann eine Begleitung aber möglich sein – dies muss im Vorfeld mit der Klinik geklärt werden.

Eine COVID-19-Erkrankung allein ist kein Grund für einen Kaiserschnitt – es sei denn, der Gesundheitszustand der Gebärenden lässt keine vaginale Geburt zu. Von einer Wassergeburt wird abgeraten, um das geburtshilfliche Personal und das Kind zu schützen. Denn das Virus kann in Stuhl enthalten sein.

Um die Geburtsschmerzen zu lindern, ist auf Ihren Wunsch hin eine Periduralanästhesie (PDA) oder Spinalanästhesie ganz normal möglich. Von einer Schmerzbehandlung mit Lachgas raten deutsche Fachkräfte ab, da dabei Aerosole freigesetzt werden können.

Für den Fall, dass es dem Neugeborenen nicht gut gehen sollte, stehen in der Klinik Kinderärztinnen und -ärzte bereit.

Das Baby kann nach der Geburt bei seiner COVID-19 erkrankten Mutter bleiben, wenn Mutter und Kind gesundheitlich dazu in der Lage sind und einige Hygieneregeln eingehalten werden. Das Infektionsrisiko für das Baby ist gering und selbst bei einer Ansteckung kommt es selten zu Symptomen. Dagegen profitieren Babys, und besonders auch Frühgeborene, von regelmäßigem (Haut-)Kontakt zu ihrer Mutter. Es spricht also nichts dagegen, wenn Mutter und Kind den ganzen Tag zusammen im Zimmer sind und viel Hautkontakt haben.

Stand: 02.06.2023

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Stand: 30.06.2022