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Schwangerschaftsverlauf

Wie werden die Schwangerschaftswochen gezählt?

Um die Schwangerschaftsdauer und den Stand der kindlichen Entwicklung zu bestimmen, werden zwei verschiedene Zählweisen verwendet: Eine zählt die Wochen ab der letzten Periode, die andere die Wochen ab der Befruchtung der Eizelle.

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1. bis 8. Schwangerschaftswoche: Körper und Seele in „anderen Umständen“

In den ersten Schwangerschaftswochen arbeitet der Körper auf Hochtouren. Auch der Gefühlshaushalt kann durcheinandergeraten – Körper und Seele kommen in „andere Umstände“.

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9. bis 16. Schwangerschaftswoche: Zeit der Anpassung

Im Laufe des dritten Schwangerschaftsmonats hat sich der Körper auf die Schwangerschaft eingestellt. Übelkeit und Müdigkeit lassen nach. Die meisten Schwangeren fühlen sich jetzt überwiegend wohl.

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17. bis 24. Schwangerschaftswoche: Der Bauch wächst sichtbar

Ab der 17. Woche wird die Schwangerschaft auch äußerlich deutlich sichtbar. Die werdende Mutter spürt die Bewegungen ihres Kindes immer deutlicher. Auch das Geschlecht kann jetzt schon festgestellt werden.

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25. bis 32. Schwangerschaftswoche: Langsamer leben

Für die werdende Mutter wird jetzt vieles beschwerlicher. Der dicke Bauch schränkt ihre Beweglichkeit ein und gibt ein gemächlicheres Lebenstempo vor. Immer häufiger kreisen die Gedanken nun auch um die Geburt.

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33. bis 40. Schwangerschaftswoche: Vor der Geburt

Der Geburtstermin rückt näher, die meisten Kinder drehen sich jetzt in die Geburtsposition. Der Bauchumfang macht immer mehr zu schaffen. Viele Frauen warten nun ungeduldig auf die ersten Wehen.

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Wenn das Baby auf sich warten lässt

Nicht jede Schwangerschaft dauert gleich lang. Und nur wenige Kinder werden genau am errechneten Termin geboren. Rund 90 Prozent kommen in den zwei Wochen vor und nach dem Termin zur Welt.

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Wann wird die Geburt eingeleitet?

Verstreicht der errechnete Termin, ohne dass „sich etwas tut“, wird oft eine Geburtseinleitung erwogen. Die Geburt wird dann künstlich in Gang gebracht, meist mit Medikamenten. Die Vor- und Nachteile sollten im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.

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Stand: 11.12.2017