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Die rechtlichen Grundlagen der Fortpflanzungsmedizin

In Deutschland regeln das Embryonenschutzgesetz und das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik die Anwendung von Fortpflanzungstechniken sowie den Umgang mit Embryonen.

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Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten für die Verfahren der Reproduktionsmedizin die Richtlinien der Bundesärztekammer und des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA).

Nach dem Gesetz erlaubte Methoden zur künstlichen Herbeiführung einer Schwangerschaft sind:

Gesetzlich verbotene Methoden sind:

  • die Verwendung fremder Eizellen,
  • die Leihmutterschaft,
  • Experimente an Embryonen (einschließlich Klonen),
  • die Geschlechterauswahl bei Spermien (außer bei schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten),
  • die Verwendung von Samen bereits Verstorbener.
Stand: 04.11.2014