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Kryokonservierung: Ei- und Samenzellen tiefgefrieren

Spermien, befruchtete oder unbefruchtete Eizellen können ebenso wie Hoden- und Eierstockgewebe zur Gewinnung von Spermien und Eizellen tiefgefroren aufbewahrt und zu einem späteren Zeitpunkt für eine Kinderwunschbehandlung verwendet werden.

Was passiert bei einer Kryokonservierung?

© BZgA/HN/Eichhöfer

Unter Kryokonservierung (vom griechischen „kryos“, Kälte) versteht man das Tiefgefrieren von Körperzellen in flüssigem Stickstoff. Der Stickstoff kühlt die Zellen je nach Methode bis zu minus 196° C herunter. Dabei sterben sie nicht ab, sondern stellen lediglich ihre Stoffwechselvorgänge ein. Mit dem Auftauen kehren ihre Vitalfunktionen zurück.

Kryokonservierte Samenzellen und Eizellen sind selbst nach jahrelanger Lagerung in den meisten Fällen befruchtungsfähig. Das gilt auch für kryokonserviertes Hoden- und Eierstockgewebe zur Gewinnung von befruchtungsfähigen Ei- und Samenzellen. Bisherige Untersuchungen haben kein erhöhtes Fehlbildungsrisiko bei Schwangerschaften nach künstlicher Befruchtung mit kryokonservierten Spermien oder Eizellen festgestellt.

Kryokonservierung im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung

Eine Kryokonservierung bereits befruchteter Eilzellen bietet sich im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung an, wenn bei einer ICSI (Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion) oder IVF (In-vitro-Fertilisation) mehr Eizellen im Vorkernstadium entstehen, als in einem Zyklus übertragen werden können. Die überzähligen Eizellen können kryokonserviert und für einen späteren Zyklus aufbewahrt werden.

Der Vorteil der Kryokonservierung besteht darin, dass die Frau für eine erneute Kinderwunschbehandlung keine erneute Hormonstimulation und keine Punktion der Eierstöcke vornehmen lassen muss. Die Kryokonservierung muss in der Regel einschließlich aller Behandlungs- und Lagerungskosten privat bezahlt werden. Die Kosten betragen mehrere tausend Euro.

Kryokonservierung vor einer keimzellschädigenden Behandlung (Fertilitätsprotektion)

Operationen und Chemotherapien im Rahmen einer Krebsbehandlung können die Fruchtbarkeit so stark beeinträchtigen, dass es nach der Behandlung schwierig oder sogar unmöglich wird, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen. Die Möglichkeiten der Kryokonservierung und der künstlichen Befruchtung eröffnen auch Patientinnen und Patienten nach einer fruchtbarkeitsschädigenden Therapie die Chance auf ein Kind. Die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen wird dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn zum Beispiel zur Behandlung einer Erkrankung eine keimzellschädigende Therapie notwendig ist – vorausgesetzt, die betroffene Frau hat das 40. Lebensjahr oder der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung sind dann Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Lagerung und späteres Auftauen der Ei- und Samenzellen eingeschlossen. Privat Versicherte sollten mit ihrer Kasse über eine mögliche Kostenübernahme sprechen.

Social Freezing

Social Freezing ist das Einfrieren unbefruchteter Eizellen ohne medizinischen Grund, um den Kinderwunsch aus Gründen der persönlichen Lebensplanung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Hintergrund ist, dass die Fruchtbarkeit der meisten Frauen nach dem 30. Lebensjahr statistisch stetig abnimmt. Mit Hilfe frühzeitig eingefrorener Eizellen, die für eine spätere Kinderwunschbehandlung verwendet werden können, lässt sich die Chance erhöhen, auch in höherem Alter noch schwanger zu werden. Die Kosten müssen privat übernommen werden und betragen mehrere tausend Euro.

Stand: 28.03.2023