Unerfüllter Kinderwunsch?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Paar informiert sich im Internet zum Thema Embryonenspende
© BZgA/HN

Die Embryonenspende

Die Embryonenspende wird aufgrund der unklaren Gesetzeslage in Deutschland im Allgemeinen nicht praktiziert. Wird die Behandlung im Ausland durchgeführt, ist es wichtig, sich mit einigen rechtlichen und ethischen Fragen auseinanderzusetzen.

Von einer Embryonenspende (seltener: Embryonenadoption) wird gesprochen, wenn in die Gebärmutter der Frau ein gespendeter Embryo übertragen wird. Paare ziehen sie in Erwägung, wenn beide Partner unfruchtbar sind, die Frau jedoch eine Schwangerschaft austragen kann. Der Embryo stammt dann entweder von einem Paar, das seine Kinderwunsch-Behandlung abgeschlossen und überzählige Embryonen freigegeben hat. Oder eine gespendete Eizelle wird mit dem Ziel einer Embryonenspende mit Spendersamen befruchtet.

Die kommerzielle Verwendung einer Embryonenspende, das heißt die Übertragung eines gespendeten Embryos gegen Bezahlung der Spenderin, steht in Deutschland unter Strafe. Es gibt zwar Diskussionen, ob das Verbot der Embryonenspende in jedem Fall gilt, doch wird das Verfahren in Deutschland im Allgemeinen nicht durchgeführt. Bei vereinzelt durchgeführten Embryonenspenden bewegen sich alle Beteiligten in einer rechtlichen Grauzone.

Medizinische Risiken

Das überwiegende Risiko bei einer Embryonenspende trägt die Eizellspenderin. Sie unterzieht sich einer hormonellen Stimulation, die körperlich und seelisch sehr belasten und zum Überstimulationssyndrom führen kann. Vor der Befruchtung werden ihr Eizellen entnommen. Die Eizell-Entnahme ist mit Narkose- und Thromboserisiken verbunden. Außerdem kann es zu Gewebeverletzungen kommen.

Rechtliche Aspekte

Die Empfängerin des gespendeten Embryos trägt das Kind aus und ist daher im juristischen Sinne die Mutter des Kindes. Ihr Ehemann ist sein juristischer Vater.

Stammt der Embryo von einem Paar, das seine Kinderwunsch-Behandlung abgeschlossen und überzählige Embryonen freigegeben hat, sind Spenderin und Spender seine genetischen Eltern. Haben sie eigene Kinder, gibt es daher automatisch Vollgeschwister des gespendeten Embryos. Wird eine gespendete Eizelle für die Embryonenspende mit Spendersamen befruchtet, kommen möglicherweise Halbgeschwister der Kinder der Eizellspenderin und des Samenspenders zur Welt.

In beiden Fällen sollte vorab geklärt werden, ob das Kind ein Auskunftsrecht hat und somit erfahren kann, von wem es abstammt. Eine wichtige Frage ist auch, wie lange die Dokumente, aus denen die Daten der Spenderin und des Spenders hervorgehen, aufbewahrt werden. In einigen Ländern bleiben die Spenderinnen und Spender aufgrund gesetzlicher Vorgaben anonym. Kinder, die hier gezeugt werden, haben dann keine Möglichkeit, die Identität ihrer genetischen Eltern zu erfahren.

Was noch zu bedenken ist

Bei der Embryonenspende gibt es eine Reihe ethischer Bedenken:

  • Eine Embryonenspende ist zwar eine Möglichkeit, überzählige Embryonen eines Paares nach einer erfolgreichen IVF-Behandlung vor dem Verwerfen zu bewahren. Allerdings könnte das Paar moralischen Druck empfinden, seine Embryonen an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zu spenden, obwohl es die Spende innerlich ablehnt.
  • Werden überzählige Embryonen zur Spende freigegeben, besteht die Gefahr einer kommerziellen Verwendung.
  • Die Identitätsfindung des mithilfe einer Embryonenspende gezeugten Kindes kann erschwert sein, weil es weder von der gebärenden Frau noch von deren Partner abstammt.
  • Nach einer Embryonenspende wachsen möglicherweise Vollgeschwister des Kindes des Spenderpaares in unterschiedlichen Familien auf.
Stand: 10.05.2016