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Wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit hat

Das Internetportal „einfach teilhaben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet einen Überblick über Unterstützungsangebote sowie Antworten auf viele rechtliche und finanzielle Fragen. Außerdem gibt es viele Verbände und Netzwerke, die Menschen mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit und ihre Familien informieren und unterstützen.

Frühförderung, Pflege, Rehabilitation – Eltern eines Kindes mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit brauchen gute und alltagsnahe Informationen zu all diesen Themen.

Nach der Geburt eines Kindes mit einer Beeinträchtigung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf Antrag der Mutter von acht auf zwölf Wochen.

Für Kinder mit einer Behinderung kann das Kindergeld über den 25. Geburtstag hinaus gezahlt werden. Voraussetzungen sind:

  • Die Beeinträchtigung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.
  • Ihr Kind ist aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung außerstande, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Das bedeutet: Wenn Ihr Kind mehr als den aktuellen Maximalbetrag verdient, prüft die Familienkasse, ob das Einkommen den individuellen Bedarf Ihres Kindes überschreitet. Im Familienportal finden Sie den aktuellen Betrag.

Frühe Hilfen sind kostenlose Angebote für Schwangere und für Familien mit Kindern bis drei Jahre. Es gibt sie über die Netzwerke Frühe Hilfen.

Wenn für Ihr Kind besondere pflegerische Leistungen nötig sind, ist häusliche Krankenpflege möglich – auch in der Kita oder Schule. Wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt, besteht Anspruch auf die Verhinderungspflege (SGB XI §39) oder eine Kurzzeitpflege in einem Wohnheim. Der digitale Ratgeber „Pflegeleistungen“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kann Ihnen helfen, die für Ihre Familie passende Unterstützung zu finden.

Spätestens im Kindergartenalter stellt sich die Frage: Welche Einrichtung soll und kann unser beeinträchtigtes oder chronisch krankes Kind besuchen? Laut Sozialgesetzbuch (SGB) VIII §22a sollen Kinder mit Beeinträchtigung möglichst gemeinsam mit nicht beeinträchtigten Kindern betreut werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt.

Eine besondere Herausforderung für Eltern eines Kindes mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch hierzu gibt es eine Reihe öffentlicher Hilfen.

Es gibt spezielle Verbände und Netzwerke, die Familien von Kindern mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit unterstützen. Einige davon beraten Sie auch zu rechtlichen und finanziellen Ansprüchen. Bei anderen liegt der Schwerpunkt eher auf Austausch und gegenseitiger Unterstützung.