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Abschiedsrituale und Bestattung nach einer Fehl- oder Totgeburt

Abschiedsrituale und Bestattungszeremonien können eine tröstliche und tiefe Erfahrung sein. Sie würdigen das kurze Dasein des Kindes und geben dem eigenen Schmerz eine Form. Zugleich können sie helfen, neue Kraft zu finden.

© BZgA/HN/Schüten

Liebevoll Abschied nehmen

In der gemeinsamen Zeit, nachdem das Kind gestorben oder still geboren ist, liegt eine besondere Chance für die Trauernden. Wenn sich die Familie mit Ruhe und Zeit auf ihre ganz persönliche Weise von dem Baby verabschieden kann, hilft dies oft, das Erlebte zu verarbeiten.

Neben Gefühlen der Verzweiflung und Einsamkeit, die die einschneidende Erfahrung des Todes oft mit sich bringt, kann durch eine Abschiedszeremonie etwas Schöpferisches, Sinnliches und Liebevolles entstehen und erinnert werden. Manche gläubigen Eltern lassen ihr Kind in dieser Zeit segnen oder sie nehmen es mit einem anderen Ritual in ihre spirituelle Gemeinschaft auf.

Ein Gottesdienst, eine weltlich-philosophische Rede, eine Musikdarbietung, ein Gedicht oder einige Worte von einem nahestehenden Menschen, vielleicht einfach nur Stille – all dies kann angemessen sein. Wichtig ist, dass sich die Eltern in der von ihnen gewählten Form des Abschieds wiederfinden, als Teil ihrer Trauer.

Erinnerungen, die bleiben

Eine wertvolle Erinnerung an das Kind können Fotografien sein, die es allein oder zusammen mit seinen Angehörigen zeigen. Es lohnt sich, diese Bilder sorgfältig mit einer möglichst guten, lichtstarken Kamera aufzunehmen – sie sind unwiederbringlich. Viele Kliniken übergeben den Eltern eine Erinnerungsmappe von diesem besonderen Geburts- und Abschiedstag. Die Eltern können dies auch selbst, unter Umständen auch mit den Geschwisterkindern, vorbereiten und gestalten. Wenn Eltern in dieser Situation nicht danach zumute ist, Porträts von ihrem Kind aufzunehmen, fertigt häufig die begleitende Hebamme diese Bilder an und bewahrt sie für die Eltern auf. Zu einem späteren Zeitpunkt sind sie ihnen vielleicht besonders wertvoll.

Viele Eltern bewahren auch andere Erinnerungsstücke auf – das Tuch, in das das Kind nach seiner Geburt gehüllt war; Alltagsgegenstände, die in diesen Tagen von Bedeutung waren; Hand- und Fußabdrücke, die man mit Fingerfarben oder plastisch mit Gips abnehmen kann. Manche Eltern legen die Plazenta in die Erde und pflanzen einen Baum darauf. All diese Dinge können den Eltern Zeugnis geben, dass ihr Kind bei ihnen war. Ein wichtiger Ort der Erinnerung kann für die Eltern auch das Grab werden, in dem das Kind bestattet liegt. Es zu pflegen, ermöglicht eine stille Zwiesprache mit dem Kind. Auch wenn man das Grab nicht besuchen möchte, kann es von Bedeutung sein zu wissen, dass es ein würdiger Ort ist, den man irgendwann einmal aufsuchen könnte.

Orte zum Abschiednehmen

In vielen Kliniken ist es möglich, das Kind in einem eigens dafür vorgesehenen Raum oder einer Hauskapelle aufzubahren und zu verabschieden. Die Eltern und auch die Geschwisterkinder sollten dafür so viel Zeit haben, wie sie brauchen. Meist ist in den gesetzlichen Regelungen eine Frist für die Aufbahrung von 36 Stunden vorgesehen, die auf Antrag auch verlängert werden kann.

Unabhängig davon, wo es geboren ist, kann die Familie das Kind auch zu Hause verabschieden. Das Bestattungsinstitut überführt es dann zur Wohnung der Eltern. Auch Bestattungsunternehmen bieten Räumlichkeiten an, wo die Angehörigen das aufgebahrte Kind noch besuchen können.

Manche Eltern halten eine Totenwache, im Familienkreis oder gemeinsam mit Verwandten und Freunden. In den Stunden neben dem toten Kind, vielleicht im Licht einer Kerze, ist viel Zeit, um zur Ruhe zu kommen, das Geschehene zu bedenken und langsam zu begreifen. Das Kind noch einmal in den Arm zu nehmen, kann helfen, die Realität des Todes anzunehmen und in die dann folgende Beerdigung auch innerlich einzuwilligen.

Gesetzliche Regelungen zur Bestattung nach einer Fehl- oder Totgeburt

Das Bestattungsrecht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ein verstorbenes Kind, das lebend zur Welt gekommen ist, muss in allen Bundesländern bestattet werden. Im Allgemeinen muss auch ein vor der Geburt verstorbenes Kind bestattet werden, wenn es bei seiner Geburt 500 Gramm oder schwerer war. In manchen Bundesländern, wie beispielsweise in Berlin, Bandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, liegt die Grenze bei 1.000 Gramm. Die Eltern müssen die Bestattung beauftragen und auch für die Kosten aufkommen.

War das Geburtsgewicht des Kindes geringer, müssen es die Eltern in den meisten Bundesländern nicht bestatten. Eltern haben allerdings fast überall das Recht, ihr verstorbenes Kind nach einer Fehlgeburt zu bestatten – auch wenn es noch sehr klein ist. Die Beisetzung muss laut Bestattungsgesetz vieler Bundesländer „hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend“ geschehen.

Bestattung durch die Klinik

Nicht alle Eltern können oder möchten ihr Kind individuell bestatten – zum Beispiel, wenn sie das Kind sehr früh verloren haben. Dann ist es meistens möglich, es von der Klinik beisetzen zu lassen. Normalerweise sehen Kliniken für früh verstorbene Kinder Bestattungen in einem Gemeinschaftsgrab vor: Sie werden in einem Kindergräberfeld auf einem Friedhof anonym in einer gemeinsamen Urne beigesetzt. Dies geschieht in regelmäßigen Abständen, meist zwei- oder dreimal im Jahr, und ist für die Eltern normalerweise nicht mit Kosten verbunden. Vielerorts finden dann Beisetzungs-Abschiedsfeiern statt, zu denen die Angehörigen der verstorbenen Kinder eingeladen werden.

Wie genau verfahren wird, erfährt man in der jeweiligen Klinik und sollte dort auch seine Wünsche mitteilen. Falls zum Beispiel aus religiösen Gründen keine Feuerbestattung gewünscht ist, müssen Eltern dies in der Klinik deutlich äußern und das Kind selbst bestatten lassen.

Die Bestattung vorbereiten

Einige Eltern nehmen frühzeitig Kontakt zu einem Bestattungshaus auf, wenn sie bereits vor der Geburt wissen, dass der Abschied von ihrem Kind bevorsteht. Es lohnt sich, ein Institut zu wählen, das darauf eingestellt ist, Eltern bei einer persönlichen Gestaltung des Abschieds Anregungen zu geben, und das für ihre Wünsche offen ist. Bestattungshäuser können auch bei Behördengängen und bei der Vorbereitung einer Feier oder eines Rituals helfen. Klinikmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder freiberufliche Hebammen können meist Bestattungsinstitute nennen, die Erfahrung mit der Beisetzung kleiner Kinder haben.

Nicht alle Eltern möchten sich schon vorab mit solchen Vorbereitungen beschäftigen. Es ist in jedem Fall noch genug Zeit, alles zu bedenken, wenn das Kind zur Welt gekommen ist.

Die letzten Dinge gestalten

© BZgA/Carolin Schüten

Manche Eltern haben eigene Ideen, wie der Sarg ihres Kindes aussehen soll, bauen ihn selbst oder passen einen herkömmlichen Kindersarg ihren eigenen Vorstellungen an. Sie können ihn zusammen mit den Geschwisterkindern bemalen oder selbst auspolstern, schmücken und vielleicht an eine Grabbeigabe denken.

Ein Sarg für sehr kleine Kinder kann auch ein selbst gestaltetes Kästchen oder Körbchen sein. Ebenso gibt es fertige kleine Behältnisse wie feste Papierschalen, die mit Watte oder Wolle ausgelegt werden. Einige Friedhöfe schreiben jedoch selbst für die kleinen Särge sehr früh tot geborener Kinder das Material Holz vor.

Wenn sie es wünschen, können die Eltern zusammen mit der Hebamme, der Bestatterin oder dem Bestatter den Leichnam des Babys baden, ankleiden und in seinen Sarg betten. Oft sind die Kleidungsstücke, die man angeschafft hat oder die es zu kaufen gibt, viel zu groß. Manche Angehörige nähen selbst ein passendes Hemdchen oder hüllen das Kind in ein schönes Tuch.

Die letzte Ruhestätte

Sehr kleine Särge von Kindern, für die keine Bestattungspflicht gilt, können im Einzelgrab, im Familiengrab, im Grab eines nahen Angehörigen oder an einem anderen passenden persönlichen Ort beigesetzt werden. Dies ist in allen Bundesländern möglich.

Wenn das Kind laut Gesetz bestattet werden muss, können die Eltern es im Familiengrab beisetzen lassen, in einem einzelnen Kindergrab oder anonym. Ein Neugeborenengrab ist im Allgemeinen zunächst für sechs oder zehn Jahre vorgesehen und kann danach verlängert werden. Jeder Friedhof hat seine eigene Friedhofsordnung für die speziellen Regelungen. Meist ist für Kindergräber ein eigener Bereich auf dem Friedhof vorgesehen.

Es gibt auch Möglichkeiten zur Bestattung außerhalb der Friedhöfe, etwa sogenannte Baumgräber in dafür vorgesehenen Waldgebieten: Hier werden Verstorbene in einer Urne am Fuße eines bestimmten Baumes beigesetzt. Auch Seebestattungen sind möglich.

Urkunden und Bescheinigungen vom Standesamt

Eine Geburt muss innerhalb einer Woche, der Tod eines Kindes und eine Totgeburt müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt angezeigt werden. Für viele Eltern ist es wichtig, mit dem standesamtlichen Eintrag ins Geburtenregister die Existenz ihres Kindes auch offiziell bestätigt zu wissen. Für ein Kind, das bei seiner Geburt mindestens 500 Gramm schwer war, stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus. War es ein still geborenes Kind, wird darin „tot geboren“ vermerkt. Für Kinder, die nach der Geburt gestorben sind, erhalten ihre Eltern zusätzlich eine Sterbeurkunde. Ob dabei auch Vorname und Familienname aufgeführt werden, entscheiden die Eltern nach ihrem Wunsch. Wenn Eltern ihrem verstorbenen Kind einen Vornamen geben, fällt es leichter, über dieses besondere Kind und über die Erinnerungen zu sprechen, die mit ihm verbunden sind. Mit dem Namen bekommt es auch in der Reihe seiner Geschwister seinen Platz.

Zur Erstellung der Urkunden benötigt das Standesamt das Familienstammbuch. Falls die Eltern unverheiratet sind, ist die Geburtsurkunde der Mutter erforderlich.

Eltern können auch für ein Kind, das bei seiner stillen Geburt weniger als 500 Gramm wog, eine Geburtsbescheinigung erhalten und es standesamtlich registrieren lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Online-Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Stand: 17.09.2019