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Schwanger und keiner darf es erfahren? Die vertrauliche Geburt

Schwanger und keiner darf es erfahren? Jede Frau, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchte, kann den Weg der vertraulichen Geburt wählen. So bleibt die Mutter völlig anonym, kann ihr Kind aber trotzdem medizinisch sicher zur Welt bringen.

Was ist eine vertrauliche Geburt?

© Getty Images

Die vertrauliche Geburt ist eine Hilfestellung für Schwangere, die die Schwangerschaft und Geburt geheim halten wollen. Sie ermöglicht es, das Kind anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Eine Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle unterstützt Schwangere auf Wunsch vor und nach der Geburt. Die Beraterin ist an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden, niemand erfährt von Ihrer Schwangerschaft und der Geburt des Kindes.

Egal, wie ausweglos Ihre Situation scheint, am Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter 0800 40 40 020, im Chat auf www.hilfetelefon-schwangere.de und in einer Beratungsstelle erhalten Sie Beratung und Hilfe.

Was sind die ersten Schritte?

Lassen Sie sich ergebnisoffen vom Hilfetelefon für Schwangere in Not beraten, oder wenden Sie sich direkt an eine der bundesweiten Schwangerschaftsberatungsstellen. Sie müssen nicht die nächstgelegene Schwangerschaftsberatungsstelle wählen, sondern können den Ort frei wählen – falls Sie befürchten, gesehen oder erkannt zu werden.

Auch wenn Sie kurz vor der Geburt stehen oder schon in der Klinik sind, haben Sie das Recht, sich noch für eine vertrauliche Geburt zu entscheiden. Wenden Sie sich an das medizinische Personal wie eine Hebamme oder einen Rettungshelfer. Die Fachkraft nimmt dann Kontakt zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle auf, die alle notwendigen Formalitäten für Sie in die Wege leitet.

Wie wird Ihre Identität geschützt?

Um die vertrauliche Geburt in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich einmalig einer Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle ausweisen. Ihre persönlichen Daten werden in einem Briefumschlag sicher im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrt. Die Beraterin ist somit die einzige Person, die Ihre wahre Identität kennt. Sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht (auch gegenüber dem Jugendamt, falls Sie bereits andere Kinder haben). Alle Ihre Vor- und Nachuntersuchungen, sowie die Geburt selbst werden dann unter einem Pseudonym geführt, das Sie selbst wählen. Ihre Sicherheit hat höchste Priorität. Keiner der Beteiligten wird Ihre Identität erfahren.

Allein das Kind kann nach seinem 16. Geburtstag in den Umschlag einsehen und Ihre Identität erfahren. Die Kenntnis der eigenen Herkunft zählt zu den Grundrechten eines Menschen in Deutschland – sie ist wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Sollten Sie auch dann durch die Offenlegung Ihrer Daten gefährdet sein, können Sie ab dem 15. Lebensjahr des Kindes Widerspruch einlegen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie durch die Einsichtnahme gefährdet sind.

Wie ist die vertrauliche Geburt geregelt?

Die vertrauliche Geburt beruht auf einem Gesetz, das deutschlandweit gültig ist. Der Schutz der Identität der Mutter, ihr körperliches Wohl und das des Kindes haben hier höchste Priorität. Das Gesetz dazu wurde erlassen, um Schwangere und Kinder vor dem Risiko einer medizinisch unbegleiteten Geburt zu schützen. Zugleich bietet es eine rechtssichere Handlungsgrundlage für alle beteiligten Personen und Stellen.

Die vertrauliche Geburt kann bundesweit in allen Kliniken, geburtshilflichen Einrichtungen oder auf Wunsch mit einer Hebamme zuhause stattfinden. Die Kosten für die Vorsorge, die Geburt und die Nachsorge trägt der Staat.

Wie geht es nach der Geburt für Sie weiter?

Sie können den Vornamen des Kindes selbst wählen. Der Eintrag ins Geburtsregister erfolgt unter Ihrem Pseudonym, damit Ihre Identität weiter geschützt bleibt. Die Beraterin der Schwangerschaftsberatungsstelle ist auch nach der Geburt weiter für Sie da. Sie sind nicht allein!

Wie geht es nach der Geburt für das Kind weiter?

Das Jugendamt übernimmt mit der Geburt des Kindes die gesetzliche Amtsvormundschaft bis zur Vermittlung des Kindes an Adoptiveltern. Bis zum Adoptionsbeschluss (erfahrungsgemäß ca. 1 Jahr) können Sie sich noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden.

Stand: 13.07.2023