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Lexikon

Schwangerschaftsabbruch (Abruptio, „Abtreibung“)

Als Schwangerschaftsabbruch (medizinischer Begriff: Abruptio graviditatis) bezeichnet man die absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft. Umgangssprachlich benutzen viele Menschen hierfür den Begriff „Abtreibung“. Dieser Begriff wird manchmal auch mit abwertendem Beiklang verwendet (früher wurden illegale Schwangerschaftsabbrüche so bezeichnet). Deshalb wird auf familienplanung.de der Begriff „Schwangerschaftsabbruch“ verwendet.

 

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei. Der Abbruch wird meist durch Absaugen oder (heute seltener) durch Ausschaben der Gebärmutter vorgenommen. Ein anderes Verfahren ist der medikamentöse Abbruch mit dem Wirkstoff Mifegyne.

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