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Die „Pille danach“

Nach einer Verhütungspanne kann die „Pille danach“ eine ungewollte Schwangerschaft verhindern. Das Medikament ist am wirksamsten, wenn es möglichst bald nach dem Sex eingenommen wird. Es kann ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden.

Was ist die „Pille danach“?

© BZgA/HauptwegNebenwege

Die „Pille danach“ ist eine Hormontablette zur Notfallverhütung. Sie kann eingenommen werden, um eine Schwangerschaft zu verhindern, wenn eine Verhütungspanne passiert ist oder nicht verhütet wurde. Die „Pille danach“ eignet sich nicht für die regelmäßige Verhütung.

Neben der „Pille danach“ gibt es auch die „Spirale danach“ als Mittel der Notfallverhütung.

Wenn Sie mit der Pille oder Minipille verhüten und es zu einer Verhütungspanne gekommen ist, ist es nicht in jedem Fall nötig, die „Pille danach“ zu nehmen. Je nach dem, in welcher Anwendungswoche der Fehler passiert ist, kann es sein, dass Sie trotzdem noch ausreichend vor einer Schwangerschaft geschützt sind. Mit unserem „Test: Pille vergessen – was tun?“ können Sie herausfinden, was zu tun ist.

Wie wirkt die „Pille danach“?

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Nach ungeschütztem Sex können Spermien im Allgemeinen bis zu fünf Tage lang in der Gebärmutter befruchtungsfähig bleiben. Kommt es in dieser Zeit zum Eisprung, ist eine Befruchtung möglich.

Wird die „Pille danach“ rechtzeitig eingenommen, kann sie den Eisprung jedoch noch verhindern oder ein paar Tage hinauszögern. Dann kommt es zu keiner Befruchtung, weil die Spermien die Eizelle „verpassen“.

Wie lange nach dem ungeschützten Sex funktioniert die „Pille danach“?

Nach dem ungeschützten Sex macht die „Pille danach“ bis maximal fünf Tage lang Sinn. Danach gibt es keine befruchtungsfähigen Spermien mehr, die eine Eizelle befruchten könnten. Bis dahin kommt es darauf an, den möglicherweise bevorstehenden Eisprung zu verhindern oder zu verschieben.

Um dem Eisprung also zuvorzukommen, sollte die „Pille danach“ so bald wie möglich nach dem ungeschützten Sex genommen werden, am besten innerhalb von 12 Stunden. Je mehr Zeit vergeht, desto größer ist das Risiko, dass der Eisprung in Gang gesetzt wird. Dann wird die „Pille danach“ nutzlos.

Nach jetzigem Wissensstand verhindert die „Pille danach“ wahrscheinlich nicht die Einnistung einer befruchteten Eizelle.

Weil die „Pille danach“ den Eisprung meist nur verschiebt, ist es wichtig, sofort nach der Einnahme an die weitere Verhütung zu denken.

Wie wird die „Pille danach“ eingenommen?

Es wird einmalig eine Tablette eingenommen. Sollten Sie sich innerhalb der ersten drei Stunden nach der Einnahme erbrechen, muss schnell eine neue „Pille danach“ besorgt und genommen werden.

Die „Pille danach“ kann zu jedem Zeitpunkt des Menstruationszyklus eingenommen werden.

Welche „Pille danach“ soll ich nehmen?

Die „Pille danach“ mit Levonorgestrel ist wirksam, wenn sie bis etwa zwei Tage vor dem nächsten Eisprung eingenommen wird. Die „Pille danach“ mit Ulipristalacetat wirkt auch noch am Vortag des Eisprungs – und könnte somit eine höhere Sicherheit bieten. Allerdings ist sie auch fast doppelt so teuer wie die Pille mit Levonorgestrel.

Wie sicher wirkt die „Pille danach“?

Die „Pille danach“ kann nicht in jedem Fall eine Schwangerschaft verhindern. Wird sie rechtzeitig vor dem Eisprung genommen, verhindert oder verschiebt sie ihn mit hoher Sicherheit.

Je mehr Zeit zwischen dem ungeschützten Geschlechtsverkehr und der Einnahme der „Pille danach“ liegt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es noch zum Eisprung kommt. Deshalb ist es so wichtig, die „Pille danach“ möglichst bald einzunehmen.

Was kann die Sicherheit der „Pille danach“ gefährden?

Bestimmte Medikamente können die Wirksamkeit der „Pille danach“ vermindern. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte Mittel gegen Krampfanfälle (Antiepileptika) oder einer HIV-Infektion, virenhemmende Mittel (Virostatika) oder johanniskrauthaltige Arzneimittel. Wenn Sie regelmäßig Arzneimittel einnehmen oder bis vor kurzem eingenommen haben, sollten Sie dies vor der Einnahme der „Pille danach“ in der Apotheke ansprechen oder ärztlichen Rat einholen.

Starkes Übergewicht kann die Wirksamkeit der „Pille danach“ möglicherweise herabsetzen. Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in der Apotheke nach der für Sie am besten geeignete Methode der Notfallverhütung.

Wie stelle ich fest, ob die „Pille danach“ gewirkt hat?

Im Allgemeinen ist die Menstruation (Monatsblutung) zum ungefähr erwarteten Termin (oder etwas später) und in normaler Stärke ein Zeichen, dass Sie nicht schwanger sind. Absolute Gewissheit gibt eine Blutung jedoch nicht, weil es sich auch um eine Minimal- oder Zwischenblutung handeln kann. Wenn Sie unsicher sind, machen Sie am besten einen Schwangerschaftstest, entweder zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Monatsblutung erwarten, oder spätestens, wenn die Monatsblutung mehr als eine Woche auf sich warten lässt.

Wenn Sie bereits schwanger sind und die „Pille danach“ eingenommen haben, kommt es nicht zum Abbruch dieser Schwangerschaft. Die „Pille danach“ ist keine „Abbruchpille“, mit der sie häufig verwechselt wird. Schädigungen des Embryos sind durch die „Pille danach“ nicht zu erwarten.

Nach der Einnahme der „Pille danach“ mit Levonorgestrel sollten Sie eine Stillpause von mindestens acht Stunden machen, denn die Hormone in der „Pille danach“ treten in die Muttermilch über. Nach der Einnahme des Präparats mit Ulipristalacetat wird empfohlen, mit dem Stillen mindestens eine Woche auszusetzen. In dieser Zeit sollten Sie die Muttermilch am besten abpumpen, um die Milchbildung aufrechtzuerhalten. Die abgepumpte Milch muss allerdings weggeschüttet werden.

Nehmen Sie nach der „Pille danach“ wie gewohnt Ihre Pille weiter. Aber verhüten Sie am besten bis zur nächsten Monatsblutung zusätzlich, zum Beispiel mit Kondomen.

Gleiches gilt, wenn Sie mit dem Verhütungspflaster, dem Verhütungsring oder dem Verhütungsstäbchen verhüten.

Welche Nebenwirkungen hat die „Pille danach“?

Nach der Einnahme der „Pille danach“ sind wie bei jedem anderen Medikament unerwünschte Wirkungen möglich. Dazu zählen vor allem Kopfschmerzen, Übelkeit und Bauchschmerzen. Auch Minimal- oder Zwischenblutungen („Schmierblutungen“), Brustspannen und Erbrechen können auftreten. Manche Frauen fühlen sich nach der Einnahme schwindlig oder benommen, sodass die Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt sein kann.

Wenn Sie nach der Einnahme der „Pille danach“ Schmerzen haben, sprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Informationen zu den Risiken, Nebenwirkungen und möglichen Gegenanzeigen finden Sie auch in der Gebrauchsinformation, die der Packung beiliegt.

Wann sollte die „Pille danach“ nicht genommen werden?

  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bereits schwanger sind, sollten Sie einen Schwangerschaftstest machen oder sich in einer Frauenarztpraxis beraten lassen, bevor Sie die „Pille danach“ nehmen.
  • Wenn Sie Medikamente einnehmen, sprechen Sie dies beim Kauf der „Pille danach“ wegen möglicher Wechselwirkungen in der Apotheke an. Hier oder in einer ärztlichen Praxis können Sie auch mögliche Gegenanzeigen wegen verschiedener Erkrankungen abklären.

Wo kann ich die „Pille danach“ kaufen?

Die „Pille danach“ kann in Apotheken ohne Rezept gekauft werden. Dort wird auch eine Beratung angeboten. Dabei können Sie zum Beispiel besprechen, ob vielleicht schon eine Schwangerschaft besteht oder ob es mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten gibt.

Es kommt vor, dass sich einzelne Apotheken weigern, die „Pille danach“ zu verkaufen. In diesem Fall gehen Sie am besten zu einer anderen Apotheke. In der Nacht und an Wochenenden stehen die Notdienste der Apotheken zur Verfügung, über die Sie sich im Internet, telefonisch oder über den Aushang im Schaufenster einer Apotheke informieren können.

Eine weitere Möglichkeit ist die ärztliche oder (wenn vorhanden) frauenärztliche Ambulanz des nächsten Krankenhauses.

Was kostet die „Pille danach“?

Die Preise für die „Pille danach“ können schwanken, da es keinen festgelegten Verkaufspreis gibt. Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel kosten in der Apotheke ab 17 Euro, Präparate mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat ab 29 Euro (Stand Juni 2023).

Für gesetzlich versicherte Frauen werden die Kosten bis zum 22. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen – aber nur, wenn Sie sich die „Pille danach“ ärztlich verschreiben lassen, bevor Sie sie in der Apotheke kaufen. Im Nachhinein erstatten die Krankenkassen die Kosten nicht. Ab dem 18. Geburtstag wird auch mit Rezept eine gesetzliche Zuzahlung fällig.

Privat versicherte Frauen erkundigen sich am besten bei ihrer Krankenkasse, welche Kosten sie übernimmt.

Stand: 27.06.2023