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Worauf Familien Anspruch haben

Im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ finden Sie ausführliche Informationen, welche staatlichen Unterstützungsleistungen Familien zustehen und welche besonderen Rechte sie haben.

Im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finden Sie Informationen zu Familienleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld sowie zu rechtlichen Fragen. Das „Infotool Familie“ kann Ihnen außerdem helfen, die für Ihren persönlichen Bedarf passende Information zu finden.

Mit Kindergeld und Kinderzuschlag leistet der Staat einen Beitrag zum Lebensunterhalt von Kindern.

Eltern haben höhere finanzielle Belastungen als Menschen ohne Kinder. Zum Ausgleich können Sie von einigen steuerlichen Vorteilen profitieren. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erläutert auf seinen Internetseiten den Steuerfreibetrag für Kinder und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Das Familienportal informiert Sie umfassend zu Rechtsanspruch, Angebot und Kosten für Kinderbetreuung von 0 bis 14 Jahren. Die Betreuung eines Kindes in einer staatlich anerkannten KiTa oder Kindertagespflegestelle wird vom Staat gefördert. Das heißt, der Staat trägt einen Teil der Kosten.

In der Regel sind die kommunalen Jugendämter für die Umsetzung zuständig. Auch regionale Abweichungen erfahren Sie dort.

Besonders wenn der Nachwuchs noch klein ist, brauchen viele Eltern Zeit für ihr Kind. Sie treten im Beruf kürzer. Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus bieten dafür vielfältige Möglichkeiten.