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Lexikon

Beratungsschein

Der Beratungsschein ist die Bescheinigung, die von einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle oder von besonders geschulten Ärztinnen und Ärzten nach der Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestellt wird. Der Beratungsschein ist die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Die Bescheinigung enthält den Namen der Schwangeren und das Datum der Beratung, jedoch keine Angaben über den Verlauf und Inhalt des Beratungsgesprächs.

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