Fragen rund um die Schwangerschaft?
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Wenn Sie eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit haben und Vater oder Mutter werden oder sind

Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie einen Familienalltag mit besonderen Herausforderungen zu bewältigen. Am besten, Sie überlegen frühzeitig, welchen Unterstützungsbedarf Sie bei der Versorgung und Betreuung des Babys voraussichtlich haben werden. Dann können Sie gut vorbereitet in die erste Zeit mit Ihrem Kind gehen.

Für die selbstbestimmte Versorgung und Betreuung ihrer Kinder benötigen Eltern mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit oft eine Unterstützung im Alltag. Dann kommt, unter bestimmten Voraussetzungen, die sogenannte Elternassistenz in Frage (vor allem nach §78 SGB IX (2)). Die Eltern entscheiden dabei selbst, wann, wo, wie und durch wen sie Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Für die Elternassistenz sind in der Regel die Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Für Eltern, die wegen einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung Unterstützung im Umgang mit ihren Kindern benötigen, kommt die begleitete Elternschaft in Frage. Dafür sind in vielen Kommunen die Jugendämter, manchmal auch die Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft“ und die „Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder psychisch erkrankter Eltern“ informieren Sie über Unterstützungsangebote.

Frühe Hilfen sind kostenlose Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und für Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie sind zu erhalten über die Netzwerke Frühe Hilfen.

Manchmal genügt schon ein bestimmtes Hilfsmittel, zum Beispiel eine spezielle Babytrage, ein unterfahrbarer Wickeltisch oder ein besonderer Kinderwagen, damit Eltern mit einer Körper- oder Sinnesbeeinträchtigung ihr Baby selbstständig versorgen und betreuen können. Viele dieser Hilfsmittel gibt es auf dem freien Markt, etwa im Internet zu kaufen, oft aber nur zu hohen Preisen. Die Hilfsmittel gebraucht zu kaufen, kann eine kostengünstigere Alternative sein. Gut begründet können solche Hilfsmittel auch bei der Krankenkasse oder, bei Ablehnung, über die Eingliederungshilfe beantragt werden.

Beeinträchtigte werdende Eltern erhalten in den Beratungsstellen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) barrierefreie und kostenlose Beratung. Auch Interessenverbände, insbesondere der „Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern“ (bbe e.V.), können (werdende) Eltern mit Informationen und Erfahrung unterstützen.