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Rezeptpflicht und Kostenübernahme bei Verhütungsmitteln

Gibt es die Pille auch ohne Rezept? Viele Verhütungsmittel müssen ärztlich verschrieben und in der Regel auch selbst bezahlt werden. Es gibt aber Ausnahmen.

Für welche Verhütungsmittel brauche ich ein Rezept?

© DEEPOL by plainpicture/Antenna

Hormonelle Verhütungsmittel (Pille, Minipille, Hormonspirale, Verhütungsring, Verhütungsstäbchen, Verhütungspflaster und Verhütungsspritze) müssen von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden, das heißt sie sind rezeptpflichtig. Das gilt auch für die Kupferspirale, die Kupferkette und den Kupferball.  

Alle anderen Verhütungsmittel (Kondom, Frauenkondom, Diaphragma etc.) können ohne Rezept in Apotheken, Drogeriemärkten oder im Internet gekauft werden. Beim Diaphragma ist eine vorherige Beratung in einer Arztpraxis, einer Beratungsstelle oder einem Frauengesundheitszentrum sinnvoll, um das passende Modell zu finden.  

Warum ist für einige Verhütungsmittel ein Rezept nötig?

Für hormonelle Verhütungsmittel braucht es ein Rezept, weil sie nicht für jede Frau geeignet sind. So können beispielsweise bestehende oder frühere Krankheiten, Wechselwirkungen mit bestimmten Medikamenten und andere Risikofaktoren (z. B. Rauchen) dagegensprechen. Bevor ein Verhütungsmittel verschrieben wird, ist deshalb immer eine ärztliche Beratung nötig, manchmal auch eine Untersuchung.

Spiralen, Kupferkette und -ball sind rezeptpflichtig, weil nur eine Ärztin oder ein Arzt sie einsetzen darf.

Wann zahlt die Krankenkasse mein Verhütungsmittel?

Verhütungsmittel müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Ausnahmen gibt es für junge Frauen oder wenn es medizinische Gründe gibt.

  • Bis zum 22. Geburtstag werden die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Wird die Pille zur Behandlung einer Akne oder aus anderen medizinischen Gründen verschrieben, übernimmt die Krankenkasse auch nach dem 22. Geburtstag die Kosten. Es kann auch medizinische Gründe für die Übernahme der Kosten einer Spirale geben, z. B. besonders starke Monatsblutungen. Am besten, Sie besprechen das mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
  • Grundsätzlich fällt ab dem 18. Geburtstag eine gesetzliche Zuzahlung (Eigenanteil) in der Apotheke an (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro).
  • Privat Versicherte müssen die Kosten für alle Verhütungsmittel meist auch schon vor ihrem 22. Geburtstag selbst zahlen. Es lohnt sich aber, bei der Kasse nachzufragen. Ausnahmen sind möglich.

Die Kosten für die ärztliche Beratung zu Verhütungsmitteln und -methoden werden von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen getragen.

Vor dem 22. Geburtstag: Was übernimmt die Krankenkasse?

Sind nach Einschätzung der Ärztin oder des Arztes mehrere Verhütungsmittel medizinisch geeignet, wird normalerweise das finanziell günstigste von der Kasse bezahlt. Wird ein günstigeres Pillenpräparat nicht vertragen, kann auch ein teureres verschrieben werden. 

Die Kosten für Spirale, Kupferkette oder -ball werden normalerweise nur dann übernommen, wenn aus medizinischen Gründen (z. B. weil die Frau die Pille nicht verträgt) kein günstigeres Verhütungsmittel für die Patientin in Frage kommt oder die Spirale nicht teurer ist als die Pille (umgerechnet auf die Zeit bis zum 22. Geburtstag der Frau). Am besten, Sie fragen Ihre Krankenkasse.

Gibt es Unterstützung für Frauen, die nicht genug Geld für Verhütungsmittel haben?

Auch Frauen, die Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, müssen ab ihrem 22. Geburtstag Verhütungsmittel grundsätzlich selbst bezahlen. Einige Städte und Gemeinden haben aber Sonderfonds eingerichtet, die unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen, wenn Frauen nachweislich wenig Geld haben.

Die Vergabe dieser Gelder für Verhütungsmittel wird von jeder Stadt und Gemeinde mit solchen Fonds anders geregelt. Fragen Sie am besten beim Jobcenter, dem Gesundheitsamt oder bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle nach. In unserer Beratungsstellen-Datenbank können Sie nach Beratungsstellen in Ihrer Stadt suchen, bei denen Frauen mit geringem Einkommen eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel beantragen können.

Nein. Die „Pille danach“ kann nach einer Verhütungspanne ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden. Dort wird auch Beratung angeboten. Sollen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, brauchen gesetzlich Versicherte bis zum 22. Geburtstag vor dem Kauf ein Rezept. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.

Unter „Die Pille danach“ finden Sie ausführliche Informationen, in welchen Fällen die „Pille danach“ in Frage kommt und wie sie wirkt.

Der Eigenanteil (gesetzliche Zuzahlung), den Frauen ab 18 Jahren für rezeptpflichtige Verhütungsmittel bezahlen müssen, beträgt 10 Prozent des Packungspreises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung fällt immer pro Packung an – unabhängig davon, wie groß die Packung ist. Egal, ob die Ärztin bzw. der Arzt eine 1-Monatspackung oder eine 6-Monatspackung verschreibt: Die maximale Zuzahlung beträgt immer 10 Euro. Stehen mehrere einzelne Monatspackungen auf dem Rezept, muss die Zuzahlung entsprechend mehrfach gezahlt werden.

Stand: 13.10.2023