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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.familienplanung.de mit der Microsite www.jung-und-schwanger.de

Barrierefreiheit dieser Website

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.familienplanung.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

www.familienplanung.de wurde im Januar 2022 einem BITV/WCAG-Test unterzogen. Für  für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht also die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018. Ausführliche Informationen zu den Prüfverfahren: www.bitvtest.de.

Der durchgeführte BITV-Test basiert auf einer repräsentativen Seitenauswahl. Die Auswahl wurde durch die unabhängige Prüfstelle getroffen.

Alle für die am 14.01.2022 durchgeführte Prüfung ausgewählten Webseiten wurden als BITV/EN 301 549-konform bewertet. 

Diese Erklärung wurde am 23. März 2022 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.familienplanung.de / www.jung-und-schwanger.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 221 8992-0
Fax: +49 221 8992-300

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail:
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de