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Präimplantationsdiagnostik (PID)

Nach einer künstlichen Befruchtung gibt es die Möglichkeit, Embryonen auf schwere Erbkrankheiten zu untersuchen. Nur Embryonen ohne Genschäden werden dann in die Gebärmutter übertragen.

Was ist Präimplantationsdiagnostik?

© DEEPOL by plainpicture/Andrew Brookes

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) oder präimplantative genetische Diagnostik umfasst Untersuchungen am Embryo vor der Übertragung in die Gebärmutter. Mit diesen Untersuchungen wird gezielt nach genetischen Auffälligkeiten oder einer Chromosomenstörung gesucht. Eine PID kommt in Deutschland nur dann infrage, wenn ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit oder für eine schwere Schädigung des Embryos besteht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehl- oder Totgeburt führen würde.

Verfahren

Die PID ist nur im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation/IVF oder Intrazytoplasmatische Spermieninjektion/ICSI) möglich. Zunächst werden nach einer Hormonbehandlung aus den Eierstöcken der Frau reife Eizellen entnommen und im Labor mit den Spermien des Partners befruchtet. Gelingt die Befruchtung und entwickeln sich Embryonen, werden ihnen nach dem 8-Zell-Stadium am vierten oder fünften Tag nach der Befruchtung eine oder mehrere Zellen entnommen, um die Erbanlagen zu untersuchen. Nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) dürfen nur Zellen von Embryonen untersucht werden, die das 8-Zell-Stadium überschritten haben. Sie sind nicht mehr totipotent, das heißt, sie können sich nicht mehr einzeln zu einem vollständigen Embryo entwickeln.

Wenige Tage später werden ein oder zwei Embryonen, die keine erkennbaren Genschäden haben, in die Gebärmutter übertragen. Die von der Erbkrankheit oder einer Chromosomenstörung betroffenen Embryonen werden aus der Embryokultur herausgenommen und sterben ab.

Es sind allerdings diagnostische Fehler möglich. Die PID ist ein aufwändiges und medizinisch kompliziertes Verfahren. Wenn die Frau nach der IVF schwanger wird, folgt deshalb in etwa der Hälfte der Fälle zur Kontrolle noch eine Amniozentese.

Rechtslage

Die Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland nur zulässig, wenn ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht oder eine kindliche Schädigung zu erwarten ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würde. So sollen familiär vorbelasteten Frauen oder Paaren eine schwere Erbkrankheit ihres Kindes sowie wiederholte Fehl- oder Totgeburten, aber auch Schwangerschaftsabbrüche in der fortgeschrittenen Schwangerschaft erspart werden.

Die 2014 in Kraft getretene „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik – PIDV“ regelt die genaue Umsetzung des Verfahrens. Sie legt fest, dass die PID nur in speziell zugelassenen Zentren durchgeführt werden darf. Ihre Adressen können über die Ärztekammern der jeweiligen Bundesländer erfragt werden. Außerdem ist die vorherige Aufklärung, Beratung und schriftliche Zustimmung der Frau verpflichtend.

Entscheidung einer Ethikkommission

Welche Erbkrankheiten als schwerwiegend eingeschätzt werden, legt das Gesetz nicht fest. Dies ist Aufgabe von Ethikkommissionen, die die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigen und über die Durchführung einer PID entscheiden. 

Jeder Ethikkommission gehören acht Mitglieder an: vier medizinische Sachverständige, zwei Sachverständige aus den Bereichen Ethik und Recht sowie jeweils eine Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen.

Die Ethikkommissionen werden von den Bundesländern eingerichtet. Bisher gibt es

  • die gemeinsame Ethikkommission von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen mit Sitz in der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
  • die gemeinsame Kommission von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit Sitz in der Landesärztekammer Hamburg,
  • die bayerische Ethikkommission mit Sitz in München,
  • die Berliner Ethikkommission, angesiedelt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.
  • Die Ethikkommission in Nordrhein-Westfalen wird gerade aufgebaut. Sie wird bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt.
  • In Sachsen-Anhalt gibt es noch keine Ethikkommission.

Kosten

Die Kosten für die Arbeit der Ethikkommission liegen zwischen 1500 und 4000 Euro und müssen in jedem Fall selbst getragen werden. Hinzu kommen die Kosten, die im Rahmen einer IVF oder ICSI entstehen. Die Gesamtkosten können im Einzelfall bis zu 10.000 Euro betragen.

Wurde allerdings neben der Indikation für eine PID zugleich auch eine eingeschränkte Fruchtbarkeit des Paares festgestellt, beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten der künstlichen Befruchtung. Hier gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches SGB V, §27a.

Was zu bedenken ist

Weil die Präimplantationsdiagnostik nur im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF oder ICSI) durchgeführt wird, müssen die Risiken der künstlichen Befruchtung mitbedacht werden.

Da die PID bis 2011 in Deutschland nicht erlaubt war, liegen noch keine bundesweiten Statistiken zu eingetretenen Schwangerschaften sowie geborenen Kindern vor. Erfahrungen, die im Ausland gemacht wurden, hat die European Society for Human Reproduction and Embryology (ESHRE) zusammengefasst. Demnach wurden zwischen 1999 und 2008 in 57 überwiegend europäischen PID-Zentren rund 27.500 künstliche Befruchtungen mit PID vorgenommen, in deren Folge rund 4.000 Kinder geboren wurden. Die Geburtenrate pro Eizellentnahme lag bei etwa 19%. Im Mittel wurden bei jedem Behandlungszyklus etwa zehn Eizellen befruchtet. Etwa zwei wurden jeweils als in die Gebärmutter übertragbar eingestuft.

Stand: 11.01.2017