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Lexikon

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Frauen für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfristen, die freiwillig oder pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sind. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt 13 € kalendertäglich. Der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfristen. Hiervon werden jedoch die 13 € des kalendertäglichen Mutterschutzlohns abgezogen. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten auf Antrag einmalig Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle).

Frauen, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben nur einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärt haben (Wahlerklärung). Selbstständige Frauen, die privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld, haben aber einen Anspruch auf Zahlung des mit ihrer Versicherung vertraglich vereinbarten Krankentagegelds.

 

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