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Es gehört zu den Aufgaben der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen, auch über Pränataldiagnostik zu beraten. Eine solche Beratung ist auch dann sinnvoll, wenn die Ärztin oder der Arzt pränataldiagnostische Untersuchungen empfiehlt. Die Beratung ist vertraulich und in der Regel kostenlos. Schwangere und werdende Väter haben nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz einen Rechtsanspruch darauf. Eine Schwangerschaftsberatungsstelle in räumlicher Nähe kann über die Beratungsstelle auf diesen Internetseiten leicht gefunden werden.
Beratung vor der Entscheidung
Frauen und Paare, die sich unsicher sind, ob sie bestimmte Untersuchungen vornehmen lassen möchten oder nicht, können sich vorher in einer Schwangerschaftsberatungsstelle ausführlich beraten lassen. In der psychosozialen Beratung können sie klären, welche Hoffnungen und Befürchtungen sie mit der Pränataldiagnostik verbinden, welche Informationen sie sich wünschen und was sie vielleicht lieber nicht so genau wissen möchten. Auch wenn Schwangere oder Paare sich fragen, was ein möglicherweise auffälliger Befund für sie bedeuten könnte oder was ist, wenn sie auf pränataldiagnostische Untersuchungen verzichten, können die Beraterinnen und Berater Hilfestellung bieten, um zu einer Entscheidung zu gelangen.
Beratung während der Untersuchungen
Ist bereits die Entscheidung für eine pränatale Diagnostik getroffen, kann eine begleitende Beratung sinnvoll sein. Je nach Art der Untersuchung kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis das Ergebnis vorliegt. Es kann auch sein, dass ein Resultat nicht eindeutig ist und die Untersuchung noch einmal wiederholt werden muss. Die Zeit des Wartens auf das definitive Ergebnis kann für die Schwangere und ihren Partner sehr belastend sein. In dieser schwierigen Phase können Ratsuchende in der Beratung ihre Ängste und Sorgen thematisieren und über mögliche Konsequenzen aus einem auffälligen Befund diskutieren, um für den "Ernstfall" vorbereitet zu sein.
Beratung nach der Diagnose
Ergeben sich aus der vorgeburtlichen Diagnostik Hinweise auf eine Erkrankung, auf Fehlbildungen oder eine Behinderung des Kindes, so kann daraus ein Schwangerschaftskonflikt entstehen. Die Schwangere oder das Paar sieht sich dann unter Umständen mit der Frage konfrontiert, ob das Leben mit einem behinderten Kind für sie vorstellbar ist oder ob sie sich damit überfordert fühlen. Auch hier bekommen sie in der Schwangerschaftsberatung Rat und Unterstützung. Wer ein behindertes Kind erwartet oder bereits zur Welt gebracht hat, findet weitere Hilfen in den Einrichtungen der Selbsthilfe und Behindertenarbeit. Auch Frauen und Männer, die aufgrund einer medizinischen Indikation einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, finden in der Schwangerschaftsberatung Unterstützung bei der Bewältigung dieser einschneidenden Erfahrung.
Weiterführende Informationen
- Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BVKM)
Der Selbsthilfe- und Fachverband bietet in seinem Internetauftritt aktuelle Informationen über den Verband, das Behindertenrecht, Politik, Veranstaltungen, Initiativen sowie dem Modellprojekt des Verbandes. Darüber hinaus kann Fachliteratur bezogen werden.
(Recherchedatum: 27.10.2011) - BZgA-Datenbank Pränataldiagnostik
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zu den Themen Pränataldiagnostik und unerfüllter Kinderwunsch eine umfangreiche Datenbank zusammengestellt. Neben Fachpublikationen, Broschüren und Internetangeboten werden dort auch mit dem Thema befasste Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen vorgestellt.
(Recherchedatum: 27.10.2011)
Publikationen zum Thema
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Häufig gestellte Fragen
Können pränataldiagnostische Untersuchungen das Kind gefährden?
Ein gewisses Risiko für das Ungeborene besteht bei allen Verfahren der Pränataldiagnostik, die mit einem Eingriff verbunden sind (invasive Verfahren). Bei diesen Untersuchungen werden mit einer Hohlnadel kindliche Zellen aus der Plazenta, dem Fruchtwasser oder der Nabelschnur entnommen. Verletzungen des Fötus durch die Nadel sind sehr selten. Der Eingriff kann aber bei der Schwangeren Blutungen und Wehen auslösen, oder es kann Fruchtwasser abfließen.
Laut Statistik beträgt das Risiko einer Fehlgeburt bei der Chorionzottenbiopsie 0,5 bis 2 Prozent, bei der Fruchtwasseruntersuchung 0,5 bis 1 Prozent und bei der Nabelschnurpunktion 1 bis 3 Prozent. Das bedeutet, je nach Verfahren wird bei bis zu drei von 100 untersuchten Frauen durch die Untersuchung eine Fehlgeburt ausgelöst.
In welchem Fall ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich?
Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche nach der Empfängnis ist nur zulässig, wenn die Ärztin oder der Arzt „unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse die körperliche und seelische Gesundheit der Frau bedroht sieht und diese Gefahr nicht auf andere für die Frau zumutbare Weise abgewendet werden kann.“
Bei dieser sogenannten medizinischen Indikation setzt der Gesetzgeber keine zeitlichen Grenzen für die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs. Nach der 16. Schwangerschaftswoche kann ein Abbruch jedoch nur noch durch Einleitung der Geburt vorgenommen werden. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto höhere Anforderungen werden daher an die medizinische Indikation für einen Abbruch gestellt. Dies gilt insbesondere ab der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche, denn ab diesem Zeitpunkt könnte das Kind außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sein.
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