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ElterngeldPlus

Was ist ElterngeldPlus und für wen ist es gedacht?

Wie das Elterngeld (Basis-Elterngeld) ist auch das ElterngeldPlus eine Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes beruflich für eine Weile kürzer treten wollen, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben.

Dabei richtet sich das ElterngeldPlus vor allem an Eltern, die schon bald nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen, noch während sie Anspruch auf Elterngeld haben.

Wie hoch ist das ElterngeldPlus?

Das ElterngeldPlus berechnet sich genau wie das Elterngeld (Basis-Elterngeld). Die Höhe hängt davon ab, wie viel man vor der Geburt verdient hat und wie viel Einkommen dadurch wegfällt, dass man nach der Geburt beruflich kürzer tritt. 

Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 Prozent – je weniger man verdient hat, desto höher der Prozentsatz. Mit einem Unterschied zum (Basis-)Elterngeld: Das ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des normalen Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen bezahlt würde. Es wird aber länger gezahlt.

Wie lange bekommt man ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus wird doppelt so lang gezahlt wie das Basis-Elterngeld. Das heißt: Aus jedem Basis-Elterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Im Gegensatz zum Elterngeld kann das ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus bezogen werden.

Partnerschaftsbonus

Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten sie parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. 

Auch Alleinerziehende erhalten eine zusätzliche Förderung, die dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist. Wie Elternpaare können sie für vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

ElterngeldPlus ohne Teilzeit?

Auch wer erst einmal ganz zu Hause bleiben und nicht in Teilzeit arbeiten möchte, kann ElterngeldPlus statt Elterngeld beziehen. Er oder sie bekommt dann nur die Hälfte des Basis-Elterngeldes, aber für einen doppelt so langen Zeitraum.

Was ist zu beachten?

Anspruch auf ElterngeldPlus besteht nur für Kinder, die nach dem 30. Juni 2015 geboren sind.

ElterngeldPlus muss schriftlich beantragt werden. Dabei müssen Fristen eingehalten werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ElterngeldPlus bekommen, wer als Stiefelternteil oder Co-Mutter bzw. Co-Vater das leibliche Kind seines Partners oder seiner Partnerin betreut.

Wo bekomme ich weitere Informationen und Beratung?

Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Elternzeit sind auf vielfältige Weise kombinierbar. Um für jede Situation eine möglichst maßgeschneiderte Lösung zu finden, ist oft eine persönliche Beratung sinnvoll. 

Beratung und weitere Informationen gibt es in einer Elterngeldstelle oder Schwangerschaftsberatungsstelle. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums können Sie über die Eingabe des Themas (Elterngeld) und Ihrer Postleitzahl eine Elterngeldstelle in Ihrer Nähe finden. Über unsere Beratungsstellensuche finden Sie eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Hilfe bei der Planung gibt auch der Online-Elterngeldrechner mit Planer.

Auf familienportal.de, dem Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, finden Sie ausführliche Informationen zu vielen Fragen rund um das Elterngeld und das ElterngeldPlus.