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Häufig gestellte Fragen
Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?
Wird die Schwangerschaft nach der Beratungsregelung in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis unterbrochen, muss der Eingriff grundsätzlich von der schwangeren Frau selbst bezahlt werden. Dies gilt nicht für medizinische Vor- und Nachbehandlungen.
Eine finanzielle Unterstützung oder eine Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Beratungsregelung ist möglich, wenn die Frau kein oder ein sehr geringes Einkommen hat (wirtschaftliche Bedürftigkeit). Zur Feststellung der Bedürftigkeit werden das Einkommen, das Vermögen und die Lebensumstände berücksichtigt. Genauere Auskunft erteilen die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.
Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche, die aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durchgeführt werden, werden von der Krankenkasse und dem Land übernommen.
Ab wann muss ich nach einem Schwangerschaftsabbruch wieder verhüten?
Nach einem Schwangerschaftsabbruch können die meisten Frauen sehr bald wieder schwanger werden, denn gleich nach einem Abbruch beginnt ein neuer Menstruationszyklus. Wurde die Schwangerschaft medikamentös unterbrochen, startet der Zyklus nach der Hormongabe. In der Regel findet der Eisprung entsprechend etwa zwei Wochen nach der Einnahme statt, die nächste Monatsblutung weitere zwei bis vier Wochen später.
Ärztinnen, Ärzte und anerkannte Beratungsstellen können helfen, eine individuell angepasste und sichere Verhütungsmethode zu finden.
Darf der Vater des Kindes über einen Schwangerschaftsabbruch mitentscheiden?
Die Entscheidung darüber, ob eine Frau die Schwangerschaft austragen will, liegt allein bei ihr selbst. Niemand kann oder darf diese Entscheidung für sie treffen oder sie unter Druck setzen. Anerkannte Beratungsstellen unterstützen schwangere Frauen darin, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Inwieweit eine Schwangere den leiblichen Vater des Kindes in ihre Entscheidung einbeziehen will, liegt in ihrem eigenen Ermessen.
Wie werden die Schwangerschaftswochen gezählt, wenn es um einen Schwangerschaftsabbruch geht?
Der Gesetzgeber bezieht die Zeitangabe „straffrei bis zur zwölften Woche“ auf die tatsächliche Schwangerschaftswoche, also die zwölfte Woche nach der Empfängnis. Ärztinnen und Ärzte gehen aber bei der Berechnung vom ersten Tag der letzten Regelblutung aus. Da die Empfängnis im Durchschnitt etwa zwei Wochen nach der letzten Regelblutung stattfindet, entspricht die vom Gesetzgeber bezeichnete zwölfte Schwangerschaftswoche der vierzehnten Schwangerschaftswoche nach ärztlicher Berechnung.




