Häufig gestellte Fragen
Wer trägt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?
Für Schwangerschaftsabbrüche, die aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durchgeführt werden, kommen Krankenkassen und das Land auf. Wird die Schwangerschaft jedoch nach der Beratungsregelung unterbrochen, muss der Eingriff prinzipiell von der schwangeren Frau selbst bezahlt werden. Nicht bezahlt werden müssen medizinische Vor- und Nachbehandlungen. Finanzielle Unterstützung oder eine Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Beratungsregelung ist nur bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit der Frau möglich. Zur Feststellung der Bedürftigkeit werden das Einkommen, Vermögen und die Lebensumstände berücksichtigt. Genauere Auskunft über die Kosten und die eventuelle Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs erteilen die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.
Ab wann muss ich nach einem Schwangerschaftsabbruch wieder verhüten?
Nach einem Schwangerschaftsabbruch kann die Frau in der Regel sehr bald wieder schwanger werden: Der neue Zyklus beginnt unmittelbar nach dem Schwangerschaftsabbruch. Wurde die Schwangerschaft medikamentös unterbrochen, startet der Zyklus nach der Prostaglandingabe. Der Eisprung setzt entsprechend etwa zwei Wochen nach der Einnahme ein und die nächste Monatsblutung weitere zwei bis vier Wochen später. Eine erneute Schwangerschaft ist demnach schon direkt nach einem Abbruch möglich.
Ärztinnen, Ärzte und anerkannte Beratungsstellen können helfen, eine individuell angepasste und sichere Verhütungsmethode zu finden.
Darf mein Partner, der Vater des Kindes, über einen Schwangerschaftsabbruch mitentscheiden?
Die Entscheidung darüber, ob eine Frau die Schwangerschaft austragen will, liegt allein bei ihr selbst. Niemand kann oder darf diese Entscheidung für sie treffen oder sie unter Druck setzen. Anerkannte Beratungsstellen unterstützen schwangere Frauen darin, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Inwieweit die Schwangere ihren Partner, beziehungsweise den leiblichen Vater des Kindes in ihre Entscheidung einbeziehen will, liegt in ihrem eigenen Ermessen.
Es heißt, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche straffrei bleibt. Worauf genau bezieht sich diese Zeitangabe?
Der Gesetzgeber bezieht diese Zeitangabe auf die tatsächliche Schwangerschaftswoche, also die zwölfte Woche nach der Empfängnis. Ärztinnen und Ärzte gehen aber bei der Berechnung vom ersten Tag der letzten Regelblutung aus. Da die Empfängnis im Durchschnitt zwei Wochen nach der letzten Regelblutung stattfindet, entspricht die vom Gesetzgeber bezeichnete zwölfte Schwangerschaftswoche der vierzehnten Schwangerschaftswoche nach ärztlicher Berechnung.


