Lexikon
Beratungshilfe
Beratungshilfe ist die Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch das Amtsgericht. Beratungshilfe wird Personen gewährt, die vor einer rechtlichen Auseinandersetzung stehen und nicht in der Lage sind, die Mittel für die Beratung durch einen Rechtsanwalt selbst aufzubringen.