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Lexikon

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung durch das zuständige Gericht, einschließlich der anfallenden Rechtsanwaltskosten. Prozesskostenhilfe erhalten Personen, die für eine notwendige gerichtliche Auseinandersetzung nicht die erforderlichen Mittel aufbringen können.