Lexikon
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ möchte Schwangeren, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern.
Die Stiftungsgelder sind insbesondere für die Erstausstattung des Kindes, die Haushaltsführung, Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung des Kindes gedacht. Die Höhe und die Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage.
Über die genauen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Hilfe informieren Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Dort können meist auch Anträge an die Stiftung gestellt werden.
Link zum Thema:
http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de