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Erst seit 40 Jahren: Väter im Kreißsaal

Erst in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts setzte in den westlichen Gesellschaften eine Entwicklung ein, die den werdenden Vätern die Kreißsäle inzwischen geöffnet hat. In den Zeiten davor war der Entbindungsraum allein Ärzten, Hebammen und den Schwangeren vorbehalten.

© BZgA/HN/Eichhoefer

Die ersten Entbindungsanstalten und damit auch die ersten Kreißsäle entstanden vor rund 250 Jahren, um unverheirateten Frauen zu ermöglichen, in einem halbwegs geschützten Rahmen kostenfrei zu entbinden. Gleichzeitig waren diese Gebärhäuser aber auch Ausbildungsstätten für angehende Ärzte und Hebammen, denen sich die ledigen Frauen für körperliche Untersuchungen vor und während der Geburt zur Verfügung zu stellen hatten. Diese Funktion der Kreißsäle als Entbindungsort einerseits und als Ausbildungsplatz andererseits brachte es mit sich, dass die Bedürfnisse der Frauen (und der Säuglinge) sehr oft missachtet wurden. Der Kreißsaal war auch ein Ort, den viele Frauen fürchteten.

Bewusstseinswandel

Erst in den 1970er Jahren setzte hier mit der Studentenbewegung und mit der Frauenbewegung ein Bewusstseinswandel ein. Allmählich setzte sich im Zuge der „sexuellen Revolution“ und der zunehmenden Forderung nach Selbstbestimmung die Erkenntnis durch, dass nicht nur Sexualität, sondern auch Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuung beide Partner betreffen und mithin die Väter auch am Geburtsgeschehen beteiligt sein sollten. Zugleich entwickelten fortschrittliche Mediziner, allen voran die berühmten Geburtshelfer Frédéric Leboyer und Michel Odent, neue Theorien zu einer Geburt unter „natürlichen“ Bedingungen. Dazu gehörte unter anderem auch die Anwesenheit vertrauter, nahe stehender Menschen bei der Geburt. Damit wurde es erstmals möglich, dass die werdenden Väter ihre Partnerinnen zur seelischen Unterstützung in den Kreißsaal begleiten durften. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber man schätzt, dass heute etwa neun von zehn Vätern die Geburt ihrer Kinder miterleben.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, werdende Väter für Vorsorgetermine ihrer Partnerin freizustellen. Werden keine Untersuchungstermine außerhalb Ihrer Arbeitszeiten angeboten, suchen Sie am besten im Gespräch mit Ihren Vorgesetzten nach einer einvernehmlichen Lösung.

In Bezug auf die Begleitung bei der Geburt sind entsprechende Regelungen im Arbeits- und Tarifvertrag ausschlaggebend. Finden sich dort keine Regelungen, haben Sie Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach §616 BGB. In jedem Fall ist auch hier ein Gespräch mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber empfehlenswert.

Historisch getrennt

Die historischen Wurzeln der Trennung von Mann und Frau bei der Geburt des Nachwuchses gehen weit zurück. Jahrtausende lang war die Geburt Frauensache: Mysterium, Gefahr und Initiationsritus zugleich. In streng religiösen Zusammenhängen galten Frauen vor, während und nach der Geburt eines Kindes als „unrein“.

Mitunter sah man in ihnen sogar eine Gefahr für ihre Umgebung, so dass sie für festgelegte Zeiträume von der Gemeinschaft ausgegliedert und isoliert wurden. Kein Mann sollte oder durfte sie in dieser Zeit berühren, wollte er nicht ebenfalls „verunreinigt“ und dadurch in der Erfüllung seiner männlichen Aufgaben (Jagd, Ernte oder Verteidigung) beeinträchtigt werden.

Abwesend, aber nicht bedeutungslos

Obwohl die Geburt Frauensache war, hatte der Vater seit dem Altertum aber fast immer eine praktische und symbolische Funktion bei der Geburt, die wichtig war und wenig mit dem kettenrauchenden Nervenbündel zu tun hat, das aus Karikaturen bekannt ist. Ihm waren konkrete Aufgaben übertragen: Im Allgemeinen war er zwar bei der Geburt nicht direkt anwesend, aber in der Nähe. Der werdende Vater holte und bezahlte die Hebamme, rief andere Frauen zur Unterstützung zusammen, sorgte für Essen und Getränke und einen warmen Ofen, besorgte Wasser für Sitzbäder und zum Reinigen. Kurz, er regelte alles, was das Umfeld der Geburt absicherte. Oft war er eingebunden in Rituale nach der Geburt: Er nahm das Kind aus der Hand der Hebamme und akzeptierte es damit als sein eigenes, und er war oft zuständig für das Vergraben der Nachgeburt. Häufig trug die Gebärende auch Gegenstände aus seinem Besitz bei sich, die seine Teilnahme, männliche Kraft und Schutz und das Zeichen seiner Vaterschaft signalisierten.

Auch wenn der Vater bei der Geburt nur selten direkt anwesend war, wirkte er doch praktisch und symbolisch im Hintergrund.

Stand: 01.01.1970