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Lexikon

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist Teil des gesetzlichen Scheidungsverfahrens. Er soll im Fall einer Ehescheidung eine gerechte Verteilung der Altersvorsorge zwischen den Eheleuten erzielen. So wird etwa eine Frau, die während der Ehe wegen der Kinderbetreuung nicht erwerbstätig war und keine Rentenanwartschaften bilden konnte, an den Rentenansprüchen ihres geschiedenen Ehemannes beteiligt.