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Lexikon

Umgangsrecht

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet und/oder sorgeberechtigt sind oder nicht. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Der Umfang des Umgangsrechts und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, kann durch das Familiengericht im Bedarfsfall näher geregelt werden.