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Lexikon

Abtreibung

Abtreibung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Schwangerschaftsabbruch. Als Schwangerschaftsabbruch bezeichnet man die absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei. Der Abbruch wird meist durch Absaugen oder (heute seltener) durch Ausschaben der Gebärmutter vorgenommen. Ein anderes Verfahren ist die medikamentöse Einleitung von Wehen mit dem Wirkstoff Mifegyne.

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