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Haare färben in der Schwangerschaft

Viele Frauen färben sich regelmäßig die Haare. Die meisten Haarfärbemittel enthalten eine Vielzahl chemischer Stoffe. Sollte deshalb in der Schwangerschaft lieber auf das Haarefärben verzichtet werden?

© Thinkstock

Dauerhaftes Haarefärben geht nur mit chemischen Haarfärbemitteln, sogenannten Oxidationshaarfarben. Sie öffnen die Schuppenschicht der Haare und dringen tief ein. Auch sogenannte semipermanente Haarfarben oder Tönungen (sie halten 8 bis 10 Haarwäschen), bei denen sich die Farbstoffe nur außen am Haar anheften, enthalten in der Regel eine Vielzahl von Chemikalien. 

Was EU-Kommission und Bundesinstitut für Risikobewertung sagen

Seit einigen Jahren führt der wissenschaftliche Kosmetikausschuss der Europäischen Kommission eine Liste zulässiger Stoffe in Haarfärbemitteln. Zahlreiche gesundheitsgefährdende und nachweislich krebserregende Stoffe dürfen seitdem in Haarfärbemitteln nicht mehr verwendet werden. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegen daher derzeit keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken durch Haarfärbemittel vor. Das gilt laut BfR auch für die Verwendung chemischer Haarfärbemittel in der Schwangerschaft und Stillzeit.

Abschließende Bewertung nicht möglich

Nach wir vor sind jedoch einige Stoffe in chemischen Haarfarben enthalten, die in bestimmten Konzentrationen erlaubt, bei Fachleuten aber umstritten sind, zum Beispiel P-Phenylendiamin (PPD) oder aromatische Amine. Zudem lässt sich das gesundheitliche Risiko von Haarfärbemitteln aufgrund der Vielzahl von Inhaltsstoffen und möglicher Wechselwirkungen nur schwer abschließend bewerten. Unbestritten ist, dass etliche in chemischen Haarfärbemitteln verwendete Stoffe Hautreizungen und Allergien auslösen können. Die Hersteller sind deshalb verpflichtet, entsprechende Warnhinweise auf den Packungen anzubringen.

Sind pflanzliche Haarfärbemittel eine Alternative?

Eine Alternative zu chemischen Haarfärbemitteln können Pflanzenfarben sein. Die meisten Pflanzenfarben enthalten Henna. Für die charakteristische gelb-rote Farbe von Henna ist der Farbstoff Lawson verantwortlich. Vor einigen Jahren geriet Lawson in den Verdacht, erbgutschädigende Wirkung zu haben. Nach einer Auswertung der entsprechenden Studien  kam das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) jedoch zu dem Ergebnis, dass von Lawson nach heutigem Wissen kein erbgutschädigendes Risiko für den Menschen ausgeht.

Trotzdem ist auch bei „Naturhaarfärbemittel“ auf der Basis von Henna Vorsicht geboten, denn die Begriffe „Naturhaarfarbe“ oder „Pflanzenhaarfarbe“ sind nicht gesetzlich geschützt. Um die Farbe dunkler oder intensiver zu machen, werden den natürlichen Inhaltsstoffen oft chemische Zusätze beigemischt. Vereinzelt wurden in hierzulande erhältlichen Henna-Produkten chemische Zusätze entdeckt, die als hochgradig gesundheitsgefährdend gelten und in Europa nicht zulässig sind. Je nach Herkunftsland und Anbaugebiet kann Henna auch Rückstände von Pestiziden enthalten.

Beim Kauf von Naturhaarfärbemitteln sollte deshalb genau auf die Liste der Inhaltsstoffe geachtet werden. Von Produkten, denen eine Liste der Inhaltsstoffe fehlt, ist abzuraten. 

Zertifizierte Naturkosmetik-Produkte garantieren bestimmte Standards im Hinblick auf die Inhaltsstoffe und Produktionsbedingungen, zum Beispiel den ökologischen, pestizidfreien Anbau der Henna-Pflanzen.

Stand: 26.11.2015
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