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Lexikon

Embryonenschutzgesetz

Das deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist seit 1991 in Kraft. Es regelt die Anwendung von Techniken der Reproduktionsmedizin und die Forschung an menschlichen Embryonen.

Als Embryo gilt im Sinne des Gesetzes „bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an“ (ESchG § 8 Abs. 1), ebenso jede einem Embryo entnommene Zelle, die sich noch in alle anderen Zelltypen eines Organismus oder zu einem lebensfähigen Organismus entwickeln könnte (sogenannte totipotente Zelle). Diese juristische Definition fasst den Begriff Embryo weiter als die medizinische, die in der Regel erst nach der Einnistung der  befruchteten Eizelle in die Gebärmutter von der eigentlichen Embryonalperiode spricht.