Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Fragen rund um die Schwangerschaft?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Weinen und Schreien

Bei Säuglingen sind Weinen und Schreien ganz normal. Am Anfang ihres Lebens haben sie keine anderen Möglichkeiten, um ihre Bedürfnisse zu äußern. Macht ein Baby die Erfahrung, dass seine Umgebung darauf mit Fürsorge reagiert, entsteht bei ihm Vertrauen. Bald entwickelt es neben Weinen und Schreien eine Vielfalt von Tönen wie Glucksen und Quietschen.

Wie oft schreien und weinen Babys?

In den ersten Wochen und Monaten schreien Babys viel und lassen sich manchmal nur schwer trösten. Es braucht Zeit, bis sie in einen neuen Rhythmus zwischen Schlafen und Wachsein finden. Bald werden die Schreiphasen kürzer und lassen allmählich nach.

Ab dem vierten Lebensmonat wird das Schreien bei Babys meist weniger.

Was tun, wenn einem alles zu viel wird?

Vor allem durchdringendes Schreien bringt Eltern manchmal an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Dann ist es gut, Menschen an der Seite zu haben, denen Sie das Kind kurz mal anvertrauen können. Freundinnen und Freunde, Großeltern oder andere nahestehenden Personen haben oft mehr Abstand und Gelassenheit. Sie können das Baby vielleicht leichter durch Wiegen, Singen oder Spazierengehen beruhigen.

Wie Sie Ihr Baby beruhigen können, zeigt Ihnen der Film „Wenn Babys schreien – über das Trösten und Beruhigen“:

Schütteln Sie niemals ihr Baby.

In ihrer Verzweiflung schütteln manche Eltern ihr Baby. Doch das kann zu einem schweren Schütteltrauma und damit zu Hirnschädigungen führen.

Manchmal ist einfach die Belastungsgrenze erreicht. Wenn nötig, holen Sie sich Unterstützung bei Ihrer Familie oder bei Freunden, Ihrer Hebamme oder bei einer speziellen Beratungsstelle wie einer Schreiambulanz.

Hilfreich kann auch ein Gespräch mit der Nachsorgehebamme, der Kinderärztin oder dem Kinderarzt sein. Mehr Informationen zum Thema Schütteltrauma und zu Hilfsangeboten in Ihrer Nähe finden Sie bei elternsein.info unter „Warum Schütteln so gefährlich ist“. 

Außerdem gibt es in allen Gemeinden Frühe Hilfen, zu denen auch Familienhebammen gehören. Sie können Eltern mit besonderen Belastungen im ersten Lebensjahr unterstützen. 

Stand: 13.06.2025

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). (2024, Oktober 25). Ein lautstarkes Signal: Schreien.

Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany. Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise.