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Hilfe in schwierigen Lebenslagen: Die Familienhebamme
Familienhebammen sind speziell ausgebildete Hebammen, die in der Schwangerschaft und nach der Geburt im Alltag unterstützen. Sie bieten vor allem dann ihre Hilfe an, wenn sich die Eltern in einer schwierigen Situation befinden.
Was macht eine Familienhebamme?

Hebammen leisten Schwangeren wichtigen Beistand. Sie unterstützten und beraten die werdende Mutter und begleiteten sie aktiv durch die Geburt und das Wochenbett. Zusätzlich zur Hebamme gibt es bei Bedarf auch noch die Möglichkeit, sich von einer Familienhebamme helfen zu lassen. Die Familienhebamme ist eine etwas andere Hebamme. Sie kommt zum Einsatz, wenn eine Schwangere oder junge Mutter im Alltag besondere Unterstützung braucht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Schwangere noch minderjährig ist, eine chronische Krankheit hat oder vor Problemen steht, die ohne Unterstützung schwer zu lösen sind. Die Familienhebamme kann den Eltern von Beginn der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Babys beistehen.
Eine Familienhebamme ist Ansprechpartnerin für gesundheitliche Fragen rund um die Schwangerschaft, das Wochenbett oder das Neugeborene. Sie hilft auch bei psychischen oder sozialen Fragen. Sie bietet ganz praktisch dort Hilfe an, wo sie gebraucht wird. Sie hilft etwa, ein Zimmer babygerecht einzurichten, gibt Tipps zur Säuglingspflege, begleitet die Mutter zu Vorsorgeuntersuchungen und beobachtet, ob sich das Baby gut entwickelt.
Die Familienhebamme kennt in der Region alle wichtigen Stellen, wo sich die (werdende) Mutter weitere Unterstützung holen kann. Sie vermittelt zum Beispiel den Kontakt zu Erziehungs- oder Schwangerschaftsberatungsstellen oder zu Ärztinnen oder Ärzten. Sie weiß auch, ob die Eltern Anspruch auf Leistungen vom Jugendamt oder Sozialamt haben.
Oft entwickelt sich eine gute Beziehung zwischen der Familienhebamme und der Familie. Dann ist sie eine wichtige Stütze vor und nach der Geburt.
Eine Familienhebamme ist immer auch eine ausgebildete Hebamme. Prinzipiell könnte sie also auch die Geburt betreuen. In der Regel gehört das aber nicht zu den Aufgaben einer Familienhebamme. Dafür hat die Schwangere Anspruch auf eine zweite Hebamme. Beide Hebammen sprechen sich dann ab, wer welche Aufgabe übernimmt, also zum Beispiel, wer Mutter und Baby im Wochenbett betreut.
Wie finde ich eine Familienhebamme?
Das Angebot der Familienhebammen ist leicht zu bekommen beim Netzwerk Frühe Hilfen. Es ist nicht nötig, komplizierte Anträge auszufüllen und Sie müssen dafür keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen. Informationen dazu erhalten Schwangere und Eltern vor Ort bei den Anlaufstellen Frühe Hilfen oder bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Auf der Internetseite elternsein.info gibt es eine Postleitzahlensuche für „Frühe Hilfen in Ihrer Nähe“. Auch Hebammen und Frauenärztinnen oder Frauenärzte wissen über Familienhebammen Bescheid. Fragen Sie nach, wenn Sie gerne mehr Unterstützung hätten.
Was kostet eine Familienhebamme?
Die Leistungen der Familienhebamme sind für Sie kostenfrei. Oft übernimmt das Netzwerk Frühe Hilfen die Kosten für die Familien. Manchmal sind die Familienhebammen auch beim Jugendamt, einer Stiftung oder einem gemeinnützigen Verein angestellt. Wie oft die Familienhebamme Sie besucht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es hängt davon ab, wie viel und welche Hilfe Sie benötigen.
Die Zusammenarbeit mit einer Familienhebamme ist ein freiwilliges Angebot. Sie können dieses Angebot annehmen oder auch ablehnen. Es ist jederzeit möglich, den Kontakt mit der Familienhebamme wieder zu beenden. Meist lernen sich Eltern und Familienhebamme erst einmal kennen und entscheiden dann gemeinsam, in welchen Bereichen und wie lange die Familienhebamme unterstützen soll.
Nein. Die Familienhebamme unterliegt der Schweigepflicht. Außerdem muss sie sich an die Bestimmungen zum Datenschutz halten. Ihre Privatsphäre ist also gut geschützt. Wie eine Ärztin oder ein Arzt darf die Familienhebamme nicht weitererzählen, was Sie ihr anvertrauen oder was sie mit Ihnen erlebt. Die einzige Ausnahme: Wenn das Wohl Ihres Kindes ernsthaft gefährdet ist, muss sie Hilfe an anderer Stelle hinzuziehen.
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