Fragen rund um die Schwangerschaft?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Wochenbett-Betreuung durch die Hebamme

Nach der Geburt hat jede gesetzlich krankenversicherte Frau zwölf Wochen lang Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme, bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit. Die Hebamme hilft und berät im Wochenbett bei allen Fragen, die das Kind und die Gesundheit der Mutter betreffen.

Wie geht es der Mutter?

© BZgA/HN/Eichhöfer

Die Wochenbett-Betreuung umfasst vor allem die Betreuung von Mutter und Kind. Die Hebamme achtet auf die Rückbildung der Gebärmutter, den Wochenfluss sowie die Wundheilung von Riss- oder Operationswunden (Dammriss oder -schnitt, Kaiserschnitt). Außerdem zeigt sie Ihnen erste Übungen zur Wochenbettgymnastik, die den Rückbildungsprozess unterstützen.

Auch bei Fragen rund um das Stillen und bei Stillschwierigkeiten oder einem Milchstau, bei verzögerter Rückbildung, Wundheilungsstörungen und anderen Problemen ist sie die richtige Ansprechpartnerin.

Wie geht es dem Kind?

In der Zeit des Wochenbetts kann die Hebamme bei der Säuglingspflege und der Versorgung des Säuglings beraten und helfen. In den ersten zehn Tagen achtet sie auf den Gesundheitszustand des Kindes, seine allgemeine Entwicklung, sein Trinkverhalten, seine Ausscheidungen sowie sein Gewicht. Außerdem schaut sie danach, ob der Nabel abheilt, und gibt Informationen zu den anstehenden kinderärztlichen Untersuchungen.

Begleitung und Unterstützung

Wenn Sie das wünschen, ist die Hebammen-Nachsorge aber mehr als die reine Beobachtung des Wochenbettverlaufs und der Entwicklung des Babys. So kann Ihre Hebamme (auch für den Vater) eine wichtige Ansprechpartnerin sein, wenn Sorgen und Probleme auftauchen, etwa wenn Sie sich im Umgang mit dem Säugling noch unsicher fühlen oder wenn Sie trotz aller Freude über das Baby plötzlich traurig und niedergeschlagen sind (Baby-Blues). Bei Bedarf kann sie zu sozialen Hilfen und Unterstützungsangeboten vermitteln.

Die Hebamme kann auch eine wichtige Stütze bei der Entwicklung der Eltern-Kind-Beziehung und beim Zusammenwachsen der neuen Familie sein. Deshalb bezieht sie bei Bedarf manchmal Partner oder Partnerin, Geschwisterkinder oder auch andere Familienangehörige in die Versorgung von Mutter und Kind mit ein.

Sie informiert auch über das Angebot von Rückbildungskursen. Diese Kurse dienen nicht nur der körperlichen Fitness, sondern können auch eine gute Anlaufstelle für den Kontakt und Austausch unter Müttern sein.

Wer übernimmt die Kosten?

Für gesetzlich Versicherte gilt: Nach einer Hausgeburt oder ambulanten Geburt kann die Hebamme bis zum zehnten Tag nach der Geburt tägliche Hausbesuche bei Ihnen machen, danach nach Absprache. Haben Sie in der Klinik Ihr Kind bekommen und gehen erst nach einigen Tagen nach Hause, so haben Sie für die verbleibenden Tage bis zum zehnten Tag nach der Geburt ebenfalls Anspruch auf tägliche Hebammenbesuche.

Wenn Sie sich unsicher fühlen oder spezielle Fragen haben, können Sie in den ersten zwölf Wochen nach der Geburt zusätzlich 16 Hebammentermine in Anspruch nehmen, auf ärztliche Anordnung hin auch mehr. Bei Bedarf können bis zum Ende der Stillzeit Beratungsgespräche vereinbart werden. Treten Komplikationen auf, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen auch noch weitere Hausbesuche.

Manche Hebammenpraxen arbeiten mit Fachkräften anderer Berufsgruppen zusammen, zum Beispiel aus Sozialarbeit oder Sozialpädagogik. Angebote, die über den Leistungskatalog der Hebammen hinausgehen, müssen in der Regel privat bezahlt werden.

Rückbildungskurse werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn sie bis vier Monate nach der Geburt begonnen und bis zum Ende des neunten Monats abgeschlossen werden. Dies können auch Kurse zum gezielten Beckenbodentraining sein. Wenn sie im Anschluss an die Rückbildungsgymnastik genutzt werden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Privat versicherte Frauen müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenversicherung informieren.

Stand: 11.09.2017
Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany. Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise.