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Ungeplant schwanger?
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Ungeplant schwanger: Beratung hilft

Die Schwangerschaft austragen oder abbrechen („Abtreibung“): Eine Schwangerschaftskonfliktberatung kann helfen, Hoffnungen und Befürchtungen zu besprechen und eine tragfähige Entscheidung zu treffen.

Worum geht es in der Schwangerschaftskonfliktberatung?

© Ilona - stock.adobe.com

Wird eine Frau ungeplant schwanger, ist ihr vielleicht schnell klar, ob sie das Kind bekommen will oder nicht. Andere geraten in einen Konflikt oder sogar in eine Krise. Bei der Suche nach einer Lösung haben Frauen meist nicht nur die eigene Situation im Blick. Sie fragen sich, ob und wie sie für ein (weiteres) Kind da sein können. Oft lasten auch noch die Erwartungen ihres Partners, der Familie und des persönlichen Umfeldes auf ihnen. Wenn zu viel zusammenkommt, kann das die Entscheidung enorm erschweren.

Viele Frauen können ihre Gefühle, Befürchtungen und Gedanken mit ihrem Partner, ihren Freundinnen oder anderen Vertrauenspersonen besprechen und so zu einer tragfähigen Entscheidung kommen. Andere haben kaum die Möglichkeit, ohne Druck und Beeinflussung darüber nachzudenken und offen über Konflikte zu reden.

Unabhängig davon, ob Sie bereits fest entschlossen sind, die Schwangerschaft abzubrechen, oder ob die Entscheidung noch offen ist: Die Schwangerschaftskonfliktberatung kann eine große Hilfe sein. Sie bietet die Möglichkeit, in einem geschützten Raum mit wohlwollenden Menschen und auf Wunsch auch anonym alle Sorgen und Probleme anzusprechen und einen guten Weg zu finden. Hier gibt es zudem alle wichtigen praktischen Informationen.

Es ist die gesetzliche Aufgabe der Schwangerschaftskonfliktberatung, zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Trotz dieser Vorgabe sind alle Beraterinnen und Berater verpflichtet, die Beratungsgespräche ergebnisoffen zu führen. Das heißt, sie sollen die Frau darin unterstützen, eine für ihr Leben stimmige eigene Entscheidung zu treffen, die sie auch in Zukunft vor sich vertreten kann – wie auch immer die Entscheidung ausfällt.

Beratung informiert

In der Schwangerschaftskonfliktberatung werden Sie, wenn Sie das möchten, über staatliche und nichtstaatliche Hilfsangebote für Schwangere und Mütter bzw. Familien informiert. Es können mögliche Perspektiven für ein Leben mit dem Kind besprochen werden. Auch rechtliche und medizinische Fragen können geklärt werden. Entscheiden Sie sich für die Fortsetzung der Schwangerschaft, erhalten Sie praktische Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen (zum Beispiel der „Bundesstiftung Mutter und Kind“), bei der Durchsetzung von Ansprüchen, der Wohnungssuche, der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das erwartete Kind oder beim Fortsetzen einer Ausbildung.

Erwägen Sie einen Schwangerschaftsabbruch, klärt die Schwangerschaftskonfliktberatung Sie über die Voraussetzungen für einen straffreien Abbruch auf. Sie erhalten zudem Informationen über die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs.

Falls erforderlich, kann im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung auch der Rat weiterer Fachkräfte eingeholt werden, etwa wenn es um medizinische oder rechtliche Fragen geht oder eine psychologische Beratung sinnvoll ist.

Ob Sie sich entscheiden, das Kind zur Welt zu bringen oder die Schwangerschaft abzubrechen – in jedem Fall beinhaltet die Schwangerschaftskonfliktberatung auch das Angebot einer Nachbetreuung. Alles, was in der Beratung besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht.

Beratung als Voraussetzung für den straffreien Abbruch

Ziehen Sie einen Schwangerschaftsabbruch („Abtreibung“) in Erwägung, sind Sie verpflichtet, eine Konfliktberatung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder durch eine niedergelassene Ärztin oder einen Arzt mit einer staatlichen Anerkennung für Schwangerschaftskonfliktberatung wahrzunehmen. Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Beratungsstellendatenbank.

Unabhängig vom Ergebnis der Konfliktberatung wird am Ende des Gesprächs eine Beratungsbescheinigung (Beratungsschein) ausgestellt. Entscheiden Sie sich für einen Abbruch, ist diese Bescheinigung Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.

Die Beratungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen stellen keinen Beratungsschein für eine Schwangerschaftskonfliktberatung aus, weil ein möglicher Schwangerschaftsabbruch nicht mit ihrem Selbstverständnis vereinbar ist. Sie beraten jedoch auch zum Thema Schwangerschaftskonflikt.

Gemeinsam zur Beratung?

Auf Wunsch können Sie eine Vertrauensperson zur Beratung mitbringen, beispielsweise jemanden aus der Familie oder dem Freundeskreis. Paare können sich auch gemeinsam beraten lassen. Die eigenen Ängste, Sorgen und Wünsche in Ruhe auszusprechen und sich auch die des Partners anzuhören, kann zu einem besseren gegenseitigen Verständnis beitragen. Die Beraterin oder der Berater kann dabei helfen, einen Weg zu finden, den beide gemeinsam gehen können. Ihr Partner kann sich auch allein beraten lassen, wenn er das möchte.

Rechtsanspruch auf Beratung

Als schwangere Frau haben Sie einen Rechtsanspruch auf fristgerechte Beratung, da ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung nur bis zwölf Wochen nach der Empfängnis (das entspricht der 14. Woche nach dem ersten Tag der letzten Periode) erlaubt ist. Hierfür vereinbaren Sie telefonisch oder vor Ort einen Beratungstermin bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle. Für die Terminvereinbarung und als Ansprache in der Beratung ist es notwendig, einen Namen anzugeben. Sie können auch einen Fantasienamen wählen, denn Sie haben ein Recht auf anonyme Beratung, wenn Sie dies möchten.

Ratsuchende Schwangere sind jetzt besser geschützt
Neue gesetzliche Regelungen verbieten bestimmte Einwirkungen auf Schwangere -  sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ - vor Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das gilt für einen Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich von Beratungsstellen, Arztpraxen oder Krankenhäusern.  
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Bildung

Stand: 16.02.2024

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz & Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2022). Schwangerschaftsberatung § 218 Informationen über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und gesetzliche Regelungen im Kontext des § 218 Strafgesetzbuch.

Pro familia. (2015). Schwangerschaftsabbruch. Was Sie wissen sollten – Was Sie beachten müssen.