Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Fragen rund um die Schwangerschaft?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Elterngeld (Basis-Elterngeld)

Was ist Elterngeld und für wen ist es gedacht?

Elterngeld (Basis-Elterngeld) ist für Mütter und Väter gedacht, die ihr Kind in der ersten Zeit nach der Geburt hauptsächlich selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

Ob man Elterngeld bekommt, ist nicht davon abhängig, ob und in welcher Form man vor der Geburt des Kindes gearbeitet hat. Elterngeld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und ebenso Hausfrauen und Hausmänner erhalten.

Wie lange bekommt man Elterngeld?

Eltern können ab der Geburt ihres Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Die beiden Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil allein kann dabei aber höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es nur dann, wenn auch der andere Elternteil für mindestens zwei Monate vom Angebot des Elterngelds Gebrauch macht (Partnermonate) und der Familie mindestens zwei Monate lang Einkommen wegfällt.

Alleinerziehende, die nach der Geburt für die Betreuung ihres Kindes beruflich kürzer treten und Elterngeld beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngelds hängt davon ab, was man vor der Geburt des Kindes verdient hat. Ausschlaggebend für die Berechnung ist das Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. 

Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt des Kindes wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 %, je nach Einkommen. Wer vor der Geburt ein niedrigeres Einkommen hatte, bekommt einen höheren Prozentsatz. 

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1800 Euro monatlich. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren.

Mit dem Elterngeld-Schnellrechner können Sie Ihr Elterngeld berechnen.

Elterngeld und Teilzeit

Wer Teilzeit arbeitet, kann ebenfalls Elterngeld bekommen, solange er oder sie im Durchschnitt nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. In den meisten Fällen ist dann aber das ElterngeldPlus vorteilhafter.

Was ist zu beachten?

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Dabei müssen Fristen eingehalten werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Elterngeld bekommen, wer als Stiefelternteil oder Co-Mutter bzw. Co-Vater das leibliche Kind seiner Partnerin oder seines Partners betreut.

Wo bekomme ich weitere Informationen und Beratung?

Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums können Sie über die Eingabe des Themas (Elterngeld) und Ihrer Postleitzahl eine Elterngeldstelle in Ihrer Nähe finden. Über unsere Beratungsstellensuche finden Sie eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Informationen zum Antrag auf Elterngeld, zu den genauen Anspruchsvoraussetzungen und zur Berechnung des Elterngeldes finden Sie außerdem im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Dort erhalten Sie auch Informationen zu speziellen Fragen, wie zum Beispiel: