Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

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Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Fragen rund um die Schwangerschaft?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Wenn Sie sich noch in Ausbildung oder Studium befinden und schwanger oder Eltern sind

Es gibt eine ganze Reihe von Angeboten, Hilfen und Anlaufstellen für (werdende) Eltern, die Ihnen helfen, die Schwangerschaft bzw. Ihre Familie und Ausbildung unter einen Hut zu bekommen.

 

Der gesetzliche Mutterschutz gilt auch für Schülerinnen, Studentinnen und Frauen, die sich in der Ausbildung befinden. Dazu gehören Regelungen, die dabei helfen, die Schule, das Studium oder die Ausbildung fortzusetzen oder abzuschließen.

Wenn Sie während der Schulzeit, dem Studium oder der Ausbildung ein Kind bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Unterstützung für den Lebensunterhalt bekommen.

Sie befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation und erwarten ein Baby? Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft unbürokratisch, zum Beispiel bei der Anschaffung von Schwangerschaftsbekleidung, der Erstausstattung des Kindes, der Wohnungseinrichtung sowie der Betreuung des Kleinkindes, etwa um eine Ausbildung beenden zu können.

Das Mutterschaftsgeld ist in der Regel an eine Berufstätigkeit gebunden. Wenn Sie Studentin und geringfügig beschäftigt sind, also beispielsweise einen Nebenjob haben, erhalten Sie ebenfalls Mutterschaftsgeld.

Auch als Auszubildende und Studierende können Sie in Elternzeit gehen. Außerdem haben Sie Anspruch auf Elterngeld.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Mütter und Väter zu verbessern, ist heute in allen anerkannten Berufen des dualen Berufsausbildungssystems eine Ausbildung in Teilzeit möglich.