Webanalyse / Datenerfassung

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Fragen rund um die Schwangerschaft?
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Wenn Sie schwanger sind und besondere Unterstützung benötigen

Es gibt für Sie finanzielle Hilfen sowie Beratung und Begleitung. Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft Schwangeren in finanziellen Notlagen. Frühe Hilfen unterstützen Eltern ab der Schwangerschaft und bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Bürgergeld kann in der Schwangerschaft und ersten Zeit mit dem Kind den Lebensunterhalt sichern. Schwanger und keiner darf es erfahren? Dann ist die Vertrauliche Geburt vielleicht ein Weg für Sie.

Sie befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation und erwarten ein Baby? Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft unbürokratisch, zum Beispiel bei der Anschaffung von Schwangerschaftsbekleidung, der Erstausstattung des Kindes, der Wohnungseinrichtung sowie der Betreuung des Kleinkindes, etwa um eine Ausbildung beenden zu können.

Wenn Sie länger arbeitslos sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht, kommt möglicherweise das Bürgergeld für Sie in Frage. Als Bezieherin von Bürgergeld erhalten Sie in der Schwangerschaft ab der 14. Schwangerschaftswoche einen sogenannten „schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf“ und können zudem einen Antrag zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt stellen.

Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum beantragen. Als Schwangere oder Familie mit kleinem Einkommen können Sie auch einen Wohnberechtigungsschein beantragen, der Sie dazu berechtigt, eine Sozialwohnung zu beziehen.

Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Eltern geraten dabei schon einmal an ihre Grenzen. Um sie zu unterstützen, gibt es Frühe Hilfen. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung. Frühe Hilfen richten sich insbesondere an Familien mit besonderen Belastungen, die das Gefühl haben, im Alltag mit Kind überfordert zu sein, und sich Unterstützung wünschen. Frühe Hilfen erhalten Sie über die Netzwerke Frühe Hilfen.

Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt wegen gesundheitlicher Beschwerden den Haushalt nicht führen können, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen. Voraussetzung ist, dass eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Ist ein solcher Bedarf schon vorher absehbar, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden.

Nimmt der Vater oder eine andere verwandte Person unbezahlten Urlaub, um sich nach der Geburt eines Kindes um den Haushalt zu kümmern, weil die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, erstattet die Krankenkasse in der Regel einen Teil des dadurch entstandenen Verdienstausfalls.

Der Antrag auf Haushaltshilfe ist auf den Internetseiten der Krankenkassen erhältlich oder kann telefonisch angefordert werden. Für die Beantragung von Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Geburt ist eine Bescheinigung des Arztes bzw. der Ärztin oder der Hebamme nötig. Eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft oder nach der Geburt ist zuzahlungsfrei. Sind Sie privat versichert, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden.

Schwanger und keiner darf es erfahren? Wenn Sie Ihre Schwangerschaft geheim halten möchten, können Sie das Kind medizinisch sicher und vertraulich zu Welt bringen. Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ informiert Sie unter 0800 4040 020 kostenlos und anonym in 19 Sprachen und leitet Sie auf Wunsch auch an Beratungsstellen weiter.  

Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt gibt es in der Broschüre „Die vertrauliche Geburt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).