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Wochenbett-Betreuung durch die Hebamme

In den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt gibt es zu Hause oft viele Fragen: Entwickelt sich das Kind gut? Verläuft die Rückbildung normal? Klappt es mit dem Stillen? Es ist deshalb üblich, dass eine Hebamme zur Nachsorge kommt und Sie unterstützt (auch Nachsorge-Hebamme genannt). In der ersten Zeit kann die Hebamme Mutter und Kind bei Bedarf täglich besuchen und beraten. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, in den meisten Fällen auch die private Krankenversicherung.

Hebammenbesuch bei Mutter und Kind

Was macht die Nachsorge-Hebamme?

Die Hebamme kommt direkt nach Hause und betreut dort sowohl die Mutter als auch das Kind. Dabei berät sie bei allen Themen rund um die Säuglingspflege: Sie achtet besonders in den ersten zehn Tagen auf den Gesundheitszustand des Kindes, seine allgemeine Entwicklung, sein Trinkverhalten, seine Ausscheidungen sowie sein Gewicht. Außerdem schaut sie danach, ob der Nabel abheilt, und gibt Informationen zu den anstehenden kinderärztlichen Untersuchungen.

Die Hebamme untersucht auch die Mutter: Sie prüft, ob sich die Gebärmutter gut zurückbildet und ob der Damm abheilt, falls es während der Geburt zu Verletzungen kam oder eine Naht erforderlich war. Außerdem unterstützt sie beim Stillen und berät Sie, falls es dabei Probleme gibt. Wenn Sie das möchten, kann sie auch bei Problemen mit der Eltern-Kind-Bindung oder mit den Geschwisterkindern weiterhelfen. Für Väter und Co-Mütter kann die Nachsorge-Hebamme ebenfalls eine Ansprechperson sein. Außerdem informiert sie über Rückbildungskurse.

  • 1. bis 11. Tag nach der Geburt: In dieser Zeit kann eine Nachsorge-Hebamme zweimal täglich zu Ihnen nach Hause kommen.
  • Ab dem 12. Tag: Jetzt sind 12 Wochen lang noch insgesamt 16 Besuche möglich.
  • Danach haben Sie noch 8-mal Anspruch auf einen Besuch oder ein Telefonat. DerAnspruch endet, wenn Sie abgestillt haben oder – falls Sie nicht stillen – mit Ende des 9. Lebensmonats des Kindes.

Frauen mit einer Frühgeburt werden oft vor ihrem Kind aus der Klinik entlassen. Trotzdem haben sie Anspruch auf die Nachsorge durch eine Hebamme. Die Hebamme kümmert sich dann zunächst nur um die Gesundheit der Frau. Das kann besonders wichtig sein, weil viele Frauen durch die Sorge um ihr Kind die eigene Regeneration und Gesundheit in den Hintergrund stellen. Die Hebamme unterstützt auch bei ganz speziellen Fragen, etwa dem richtigen Abpumpen, bis die Mütter ihre Kinder stillen dürfen. Kommt das Kind nach Hause, ist das Wochenbett oft schon abgeschlossen. Der Anspruch auf eine Hebamme bleibt aber bestehen und kann auf ärztliches Rezept sogar erweitert werden. Die Hebamme kann bei der (medizinischen) Versorgung des Säuglings unterstützen und auch zusätzliche Hilfe organisieren, etwa eine sozialmedizinische Nachsorge.

Gerade nach einem Kaiserschnitt kann eine Hebamme eine gute Unterstützung sein. Sie prüft dann zum Beispiel nach der Entlassung aus der Klinik, ob die OP-Wunde gut verheilt. Oder sie berät, wenn nach dem Kaiserschnitt das Stillen nicht gut klappt. Manchmal sind auch praktische Dinge wie die Haushaltsführung oder das Betreuen von Geschwisterkindern schwierig. Dann kann sie weitere professionelle Hilfe vermitteln.

Die Hebamme sollte Sie bei Ihren persönlichen Fragen und Problemen im Wochenbett unterstützen. Wie intensiv die Betreuung ist, bestimmen Sie selbst. Manche Frauen wünschen sich nur eine gesundheitliche Unterstützung, andere Frauen schätzen die Hebamme auch als Ansprechpartnerin für Themen wie die Verarbeitung der Geburt. Manchmal stellt sich aber heraus, dass die Chemie zwischen Hebamme und Mutter überhaupt nicht passt. Dann sind Sie nicht dazu verpflichtet, weitere Termine mit der Hebamme wahrzunehmen. Für die weitere gesundheitliche Betreuung können Sie sich dann zum Beispiel an eine andere Hebamme, Ihre Frauenarztpraxis oder die Kinderarztpraxis wenden.

Wie finde ich eine Hebamme für die Nachsorge und wer übernimmt die Kosten?

Hebammen sind oft schon lange Zeit im Voraus ausgebucht. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon früh in der Schwangerschaft auf die Suche zu machen. Die Hebamme kann, muss aber nicht die gleiche Hebamme sein, die die Geburt betreut. Um die Suche zu erleichtern, können Sie zum Beispiel eine Online-Hebammensuche nutzen.

Haben Sie es versäumt, rechtzeitig eine Hebamme für die Nachsorge zu finden, helfen in manchen Geburtskliniken Lotsinnen und Lotsen weiter. Die Kosten für die Hebamme übernimmt die Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Wenn Sie privat versichert sind, fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach, was erstattet wird.

Die Hebamme kann auch eine Ansprechpartnerin sein, wenn Sie sich im Umgang mit dem Säugling noch unsicher fühlen oder wenn Sie trotz aller Freude über das Baby plötzlich traurig und niedergeschlagen sind (Baby-Blues). Die Hebamme ist auch dafür geschult, eine Wochenbett-Depression zu erkennen. Bei Bedarf kann sie zu sozialen und psychotherapeutischen Hilfen und Unterstützungsangeboten vermitteln.

Stand: 11.09.2017

GKV-Spitzenverband (2019) Hebammenhilfevertrag - Anlage 1.3 Vergütungsverzeichnis. Lesefassung nach Änderungsvereinbarung vom 26.10.2018 zum 01.01.2019. 

Stiefel, A., Brendel, K. & Bauer, N. (Hrsg.) (2020) Hebammenkunde - Lehrbuch für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Beruf. 6. Auflage. ISBN 978-3-13-240450-2, Georg Thieme Verlag.

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