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Schwangerschaftsabbruch: Rechtslage, Indikationen und Fristen
Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch („Abtreibung“) entscheidet, muss gesetzliche Regelungen und Fristen einhalten. Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
Für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung wird eine Beratungsbescheinigung benötigt. Sie belegt, dass die Schwangere in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle umfassend beraten wurde.
Hier finden Sie eine Liste von Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen gemäß §14 Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Eine Schwangerschaft kann operativ oder mit Medikamenten abgebrochen werden. Ein medikamentöser Abbruch ist bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche seit Beginn der letzten Menstruation (Monatsblutung) möglich. Er erstreckt sich über mehrere Tage.
Eine Schwangerschaft kann operativ oder mit Medikamenten abgebrochen werden („Abtreibung“). Der operative Schwangerschaftsabbruch (Absaugung) wird in der Regel ambulant in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt. Nach dem Eingriff und einer kurzen Ruhephase kann die Frau nach Hause gehen.
Wird die Schwangerschaft nach der Beratungsregelung abgebrochen, muss die Frau den Eingriff selbst bezahlen, es sei denn, ihr Einkommen ist so niedrig, dass sie Anspruch auf finanzielle Hilfe hat. Dann werden die Kosten übernommen.
Schwangerschaftsabbruch nach einem auffälligen Befund
Manchmal ergeben Untersuchungen in der Schwangerschaft, dass ein Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Krankheit oder Beeinträchtigung zur Welt kommen wird. Ein solcher Befund kann werdende Eltern vor schwere Entscheidungen stellen. Erwägen Eltern einen Schwangerschaftsabbruch, ist es wichtig, die gesetzlichen Bedingungen zu kennen.