Webanalyse / Datenerfassung

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Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

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Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Landratsamt Neu-Ulm, Öffentlicher Gesundheitsdienst

Kantstraße 8, 89231  Neu-Ulm

Telefon:
0731 7040 62112

Telefax:
0731 7040 60999

E-Mail:
schwangerenberatung@lra.neu-ulm.deschwangerenberatung@lra.neu-ulm.de

Website:

Hinweis:

Beratungsgespräche im Landratsamt: 

Montag bis Donnerstag vormittags und nachmittags

Freitag vormittags

Außensprechstunde im Rathaus Weißenhorn:

Montagnachmittag

Außensprechstunde Außenstelle Landratsamt Neu-Ulm in Illertissen:

Montagvormittag und -nachmittag                        

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich

Beschreibung:

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Wir beraten Sie, wenn Sie eine Familie planen, schwanger sind oder nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes. Unsere Beratungen sind kostenlos, wir stehen unter Schweigepflicht und beraten auf Wunsch anonym.Schwangerschaft und Geburt sind mit vielfältigen Emotionen und Fragestellungen verbunden:Wie bereite ich mich auf die neue Lebensphase vor?Wie sieht es finanziell aus, wenn ich zeitweise nicht oder nicht mehr Vollzeit arbeiten kann?Wie kann ich mit Ängsten, Sorgen und gegebenenfalls negativen Gefühlen vor und nach der Geburt umgehen?In der Schwangerschaftsberatung steht Ihnen ein Team ausgebildeter Sozialpädagoginnen zur Seite. Wir bieten psychosoziale Beratung rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt an. Außerdem informieren wir Sie bezüglich Ihrer Rechte und gesetzlichen Ansprüche, sozialer und finanzieller Hilfen sowie über Beratungsangebote vor Ort. Weitere Inhalte der Beratungen können Themen wie Sexualität, Familienplanung und Empfängnisverhütung sein.

Sozialrechtliche Themen und Leistungen Rund um Schwangerschaft und Geburt

Elterngeld/Mutterschutz/Mutterschaftsgeld/Elternzeit/Bayerisches Familiengeld/Bayerisches Krippengeld/Kindergeld/Kinderzuschlag

Schwangerschaftskonfliktberatung

Sind Sie sich nicht sicher, ob ein (weiteres) Kind in Ihr Leben passt? Waren Sie total schockiert, als Sie von der Schwangerschaft erfahren haben? Für einen Schwangerschaftsabbruch ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 Strafgesetzbuch vom Gesetzgeber vorgeschrieben.Wir beraten Sie unverzüglich und auf Wunsch anonym.Die Beratung ist ergebnisoffen, das heißt Sie allein entscheiden, ob Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten.Gerne können Sie Ihren Partner oder eine Vertrauensperson zur Beratung mitbringen.Nach der Beratung erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung.Bitte bringen Sie zur Beratung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Sind Sie aufgrund der Schwangerschaft oder während der Schwangerschaft in eine (finanzielle) Notlage geraten? Wohnen Sie in Bayern? Dann können die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle nach Prüfung bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" stellen. Diese Unterstützung ist eine freiwillige Leistung der Stiftung und einkommensabhängig. Der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden.

Vertrauliche Geburt

Sie sind schwanger und keiner darf davon erfahren? Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Wir sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Wir beraten Sie vor, und falls Sie es wünschen, auch nach der Geburt. Ihre Identität geben Sie nur der Beratungsstelle preis. Ihre persönlichen Daten werden sicher hinterlegt.

Sternenkinder

Gemeinsam mit den anderen Schwangerenberatungsstellen der Region bieten wir Trauerbegleitung für Mütter und Väter an, die ihr Kind in der Schwangerschaft oder nach der Geburt verloren haben.

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Wir zeigen den Standort der Beratungsstelle auf einer Karte des Anbieters "Open StreetMap" an. Zur Anzeige der Karte benötigen wir Ihre Zustimmung. Durch die Aktivierung der Karte werden an den Anbieter Daten übertragen und gegebenenfalls Drittanbieter-Cookies gesetzt. Weitere Informationen können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

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