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Schwangerschaftsberatungsstelle
Steinstr. 13, 59872 Meschede
Telefon:
029329393420
Telefax:
0291 9086985
E-Mail:
schwangerschaftsberatung.m@skf-hochsauerland.deschwangerschaftsberatung.m@skf-hochsauerland.de
Website:
https://www.skf-hochsauerland.de/hilfsangebote/beratung/schwangerschaftsberatung/
Montag - Donnerstag von 09.00-12.00 und Termine nach
Vereinbarung
Außensprechstunden auch in Brilon, Medebach und Bad Fredeburg
Neben all der Freude über eine Schwangerschaft kann es auch Themen geben, die der werdenden Mutter/den Eltern Sorgen bereiten und Fragen aufwerfen. Hier bietet die Schwangerschaftsberatung ein Angebot, um Entlastung und Sicherheit zu schaffen. Kostenlos und unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit.
Wir beraten Schwangere, junge Mütter und Paare in Fragen rund um
- Schwangerschaft und Geburt und die erste Zeit mit Kind
- sozialrechtliche Ansprüche, z.B. Kindergeld und Kinderzuschlag, Elterngeld, Bürgergeld, Unterhalt, etc.
- finanzielle Unterstützung in Notsituationen, z.B. aus der "Bundesstiftung Mutter und Kind"
- Familienplanung und Verhütung
- ungewollte Kinderlosigkeit
- Pränataldiagnostik und eine mögliche Behinderung des Kindes
- Trauerarbeit nach Fehl- & Totgeburt oder kurze Lebenszeit des Kindes
- individuelle Problemlagen
- Vermittlung von frühen Hilfen
In regelmäßigen Abständen finden Außensprechstunden in Brilon, Medebach und Bad Fredeburg statt.
Damit wir uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 02932/9393420 oder per Email (schwangerschaftsberatung.m@skf-hochsauerland.de).
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt keinen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
- Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
- Die Beratungsstelle versteht sich als Schwerpunktberatungsstelle zu Fragen der Pränaltaldiagnostik
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
SKF Hochsauerland
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