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Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss

Gesundheitsamt

Oberstraße 91, 41460  Neuss

Telefon:
02131 928 5388

Telefax:
02131 928853894

E-Mail:
schwangerschaftsberatung@rhein-kreis-neuss.deschwangerschaftsberatung@rhein-kreis-neuss.de

Website:

Hinweis:

Vereinbaren Sie telefonisch gerne einen Termin unter 02131 928 5388.

Beschreibung:

ie sind ungewollt schwanger und erwägen einen Schwangerschaftsabbruch?

Wir bieten Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Beratung. Sie ist die rechtliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.

Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt und weltanschaulich neutral. Die kostenfreie Beratung ist ergebnisoffen und auf Wunsch anonym. Ihre Beraterin unterliegt der Schweigepflicht.

Nach Abschluss der Beratung erhalten sie eine Beratungsbescheinigung.

In der psychosozialen Beratung wird ihre persönliche Lebens- und Problemsituation berücksichtigt.

  • Sie haben die Möglichkeit, mit der Beraterin alle Anliegen, Fragen, Probleme zu besprechen. Das Gespräch kann zu Ihrer persönlichen Problemlösung und zu Ihrer Entscheidungsfindung beitragen und Sie unterstützen, Ihre Entscheidung zu tragen.
  • Sie erhalten Beratung und Unterstützung in sozialrechtlichen, medizinischen und finanziellen Fragen, die Ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern könnten.
  • Entscheiden Sie sich wegen schwerwiegender Probleme für einen Schwangerschaftsabbruch, geben wir Ihnen hierzu medizinische und rechtliche Informationen.
  • Auch wenn Sie Ihre Entscheidung schon getroffen haben, können Sie das Gespräch für Ihre Fragen nutzen und über widersprüchliche Gedanken und Gefühle reden.
  • Ihre Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft oder zum Schwangerschaftsabbruch treffen allein Sie; diese wird respektiert.

Sollten Sie für Ihre Kontaktaufnahme die unten angegebene E-Mail-Adresse nutzen, achten Sie bitte darauf, dass Sie keine persönlichen vertraulichen Daten weitergeben. 

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Rhein-Kreis-Neuss

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