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Mirjam-staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangere
Frauenwürde NRW e.V.
Löherweg 4, 57462 Olpe
Telefon:
02761 838717
Telefax:
02761 838718
E-Mail:
beratungsstelle@mirjam-olpe.deberatungsstelle@mirjam-olpe.de
Website:
http://www.schwanger-in-olpe.de
Bürozeiten für Terminvereinbarungen: Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag zus. 14:00 - 17:00 Uhr
donum vitae ist Träger von staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangere in Not- und Konfliktsituationen. Neben der Beratungstätigkeit vermittelt donum vitae auch finanzielle Hilfen und weitere Unterstützungen für Betroffene.
- Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219StGB in Verbindung mit §§ 5 -7 SchKG(mit Beratungsnachweis)
- allgemeine Schwangerschaftsberatung gemäß § 2 SchKG-
- gemeinsame Suche nach einer verantwortlichen Lösung-Informationen zu rechtlichen Fragen, z. B. Vaterschaft, Unterhalt, ALG I und II
- Vermittlung von finanziellen Hilfen und Sachhilfen
- Hilfe bei Anträgen z. B. Kindergeld, Elterngeld
- Kenntnisse über Einrichtungen und Personen,die Ihnen weiterhelfen
- Begleitung und Unterstützung in Ihrer Trauer
- Lebensberatung bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes, z. B. wenn es um Begleitung in Erziehungsfragen geht
- Möglichkeiten finanzieller Unterstützung
- Sexualität und Partnerschaft
- Situation als Alleinerziehende(r)
- Möglichkeiten der Kinderbetreuung
- Sexualpädagogische Arbeit in Schulen ab Kl. 4
- Sexualpädagogische Arbeit mit geflüchteten Frauen
- Trauerbegleitung nach Verlust des Kindes in der Schwangerschaft oder nach Geburt des Kindes
Schwerpunkte
Allgemeine Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, psychosoziale Beratung bei pränataler Diagnostik und Präventionsarbeit.
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
Frauenwürde NRW e.V.
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