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Staatl. anerk. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim
Telefon:
08031 3926205
Telefax:
08031 39296204
E-Mail:
schwangerschaftsberatung@lra-rosenheim.deschwangerschaftsberatung@lra-rosenheim.de
Beratungstermine nach tel. Vereinbarung oder online unter
Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
https://www.landkreis-rosenheim.de/gesundheitswesen/#praevention-amtsaerztliche-gutachten-gesundheit-von-kindern-gesundheitliche-beratung-nach-P10-prostituiertenschutzgesetz>
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag: 13:00 - 17:00 Uhr
Sie erhalten bei uns Informationen und praktische Hilfestellung ...
- ... wenn Sie durch Ihre Schwangerschaft Fragen oder Probleme haben
- ... wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, die Schwangerschaft auszutragen
- ... wenn Sie Probleme mit Ihrem Partner oder Ihren Angehörigen haben
- ... wenn Sie ein behindertes Kind erwarten
- ... wenn Sie in materielle Not geraten sind (z.B.: Anträge für die Landesstiftung "Hilfen für Schwangere in Not" können bei uns gestellt werden)
- ... wenn Sie sich über Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien ein Bild machen wollen
- ... wenn Sie Fragen zur Familienplanung und zu Methoden der Empfängnisverhütung haben
- ... wenn Sie Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch bzw. der Geburt Ihres Kindes wünschen
- ... wenn Sie sich über fundierte sexualpädagogische Konzepte und Veranstaltungen für und mit SchülerInnen, Eltern, Jugendgruppen, ErzieherInnen, LehrerInnen kundig machen möchten.
- Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir beraten vertraulich, auf Wunsch auch anonym*. Sie können allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson kommen. Auch kurzfristige Termine können vereinbart werden. Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten. Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
- Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Wir zeigen den Standort der Beratungsstelle auf einer Karte des Anbieters "Open StreetMap" an. Zur Anzeige der Karte benötigen wir Ihre Zustimmung. Durch die Aktivierung der Karte werden an den Anbieter Daten übertragen und gegebenenfalls Drittanbieter-Cookies gesetzt. Weitere Informationen können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.