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DONUM VITAE in Bayern e. V.

Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Bahnhofstraße 2, 82515  Wolfratshausen

Telefon:
08821 9431330

E-Mail:
garmisch@donum-vitae-bayern.degarmisch@donum-vitae-bayern.de

Website:

Beschreibung:

DONUM VITAE ist Träger von staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangere in Not- und Konfliktsituationen. Neben der Beratungstätigkeit vermittelt DONUM VITAE auch finanzielle Hilfen und weitere Unterstützungen für Betroffene.Wir beraten Frauen und Männer

  • im Schwangerschaftskonflikt gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach § 219 StGB,
  • in allen Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt,
  • psychosozial vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen,
  • nach Geburt des Kindes bis es drei Jahre alt ist,
  • bei Ihren Überlegungen zu einer anonymen Geburt im Rahmen unseres Moses Projektes,
  • vor, während und nach der Kinderwunschbehandlung

Wir informieren

Wir vermitteln

  • finanzielle Zuwendungen der Landesstiftung ?Hilfe für Mutter und Kind?
  • Hilfsmöglichkeiten verschiedener Stiftungen
  • Soforthilfe aus DONUM VITAE Spenden

Wir begleiten

  • beim Übergang von Partnerschaft zu Elternschaft,
  • Sie bis Ihr Kind 3 Jahre alt ist,
  • Schwangere oder Mütter, die keinen Rückhalt in der Partnerschaft haben,
  • werdende Väter, alleinerziehende Väter,
  • wenn ein Kind mit Behinderung erwartet wird oder schon geboren ist,
  • nach einer Fehl- oder Totgeburt
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch

 

Schwerpunkte

Allgemeine Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, psychosoziale Beratung bei pränataler Diagnostik und Präventionsarbeit.

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Wir zeigen den Standort der Beratungsstelle auf einer Karte des Anbieters "Open StreetMap" an. Zur Anzeige der Karte benötigen wir Ihre Zustimmung. Durch die Aktivierung der Karte werden an den Anbieter Daten übertragen und gegebenenfalls Drittanbieter-Cookies gesetzt. Weitere Informationen können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

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