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Schwangerschaftsberatungsstelle donum vitae im Kreis Ahrweiler e.V.
Staatlich anerkannt
Rotweinstraße 7-9, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:
02641 916333
E-Mail:
ahrweiler@donumvitae.orgahrweiler@donumvitae.org
Website:
https://donumvitae-ahrweiler.de/
Montag:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Dienstag:
9:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Mittwoch:
9:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Donnerstag:
9:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Sowie nach Vereinbarung.
Beratungsgespräche werden nur nach Vereinbarung durchgeführt.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung stellt in Deutschland einen zentralen Bestandteil der psychosozialen Unterstützung für Frauen dar, die sich in einer schwierigen Entscheidungssituation befinden. Die Beratungsarbeit bei donum vitae e.V. ist ergebnisoffen, ermutigend und ressourcenorientiert. Im Mittelpunkt steht die Frau mit ihrer individuellen Lebenssituation. Die Beraterinnen nehmen sich Zeit für Gespräche, hören zu, klären über Rechte, Hilfsangebote und medizinische Aspekte auf und unterstützen bei der Entscheidungsfindung.
Rechtsgrundlagen für Inhalt und Aufgabe der Beratung sind § 219 StGB und §§ 5, 6 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG). Die Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ist – neben weiteren Voraussetzungen – für die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs erforderlich.
Die Autonomie und Entscheidungsfreiheit der Frau und gleichzeitig der Schutz des ungeborenen Lebens stehen in den Beratungen im Mittelpunkt und sollten sensibel thematisiert werden.
Neben der Konfliktberatung bietet donum vitae weiterführende Hilfen an, z. B. in Form von Schwangerschaftsbegleitung, Unterstützung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder Trauerbegleitung bei Fehl- oder Totgeburten. Damit versteht sich der Verein nicht nur als Beratungsstelle für den Akutfall, sondern als langfristige Anlaufstelle für Frauen und Familien in schwierigen Lebenslagen.
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
- Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
- Die Beratungsstelle versteht sich als Schwerpunktberatungsstelle zu Fragen der Pränaltaldiagnostik
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
donum vitae e.V.
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