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Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Oelde
Diakonie Gütersloh e.V.
Obere Bredenstiege 4, 59302 Oelde
Telefon:
02522 831720
Telefax:
05241 98677600
E-Mail:
skb@diakonie-guetersloh.deskb@diakonie-guetersloh.de
Website:
https://www.diakonie-guetersloh.de/leistungen/beratung/jugend-familie/schwangerschaftsberatung/
Beratungstermine finden nach vorheriger Vereinbarung statt. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 09.00-16.00 Alle Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht, die Beratung ist kostenlos und auch kurzfristig möglich.
Als anerkannte Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle bietet die Diakonie im Kreis Gütersloh und Warendorf umfassende Hilfen im Schwangerschaftskonflikt, vor und nach einer Geburt (bis zu drei Jahren) und bei Fragen rund um die Themen Sexualität, Partnerschaft, Familienplanung und Verhütung.
Wir unterstützen Sie ohne Vorbehalte auf dem von Ihnen gewählten Weg und beraten Sie unabhängig von Religionszugehörigkeit und Nationalität.
Mögliche Beratungsthemen
Schwangerschaft und Familie
- Information, Beratung und Begleitung für Schwangere, werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr
- Information zu sozialen und finanziellen Hilfen wie z.B. Mutterschaftsgeld und Elterngeld
- Beantragung von Mitteln aus Hilfsfonds, z.B. Bundesstiftung Mutter und Kind
Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß §219
- Unterstützung im Entscheidungsprozess
- notwendige Information zum Schwangerschaftsabbruch
- Information über rechtliche Ansprüche, soziale und finanzielle Hilfen
- Begleitung in schwierigen Situationen
- Ausstellung der Beratungsbescheinigung
Psychosoziale Beratung vor, während und nach pränataler Diagnostik
Sexualität und Familienplanung/Kinderwunsch
- Sexualberatung für Einzelne und Paare
- Sexualaufklärung
- Methoden der Empfängnisverhütung
Vertrauliche Geburt
- Beratung und Begleitung vor und nach der Geburt
Beratung nach Fehl- und Totgeburt/ Verlust des Babys
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
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