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AWO - Kreisverband Plön e.V.

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Vierschillingsberg 21, 24306  Plön

Telefon:
04522 505126

Telefax:
04522 50599138

E-Mail:
schwangerenberatung-ploen@awo-sh.deschwangerenberatung-ploen@awo-sh.de

Website:

Hinweis:

Sprechzeiten:Sprechzeiten:

nach Vereinbarung, bei Bedarf auch in Lütjenburg möglich

Online-Beratung: schwangerenberatung-ploen@awo-sh.de

Beschreibung:

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Bundesstiftung "Mutter und Kind-Schutz des ungeborenen Lebens"

Ein Angebot der AWO Schleswig-Holstein gGmbH

Allgemeine Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung und Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"

Die Beratungsstellen der AWO informieren zu den verschiedensten Aspekten rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt, Familienplanung und Verhütung. Zudem bieten sie Gesprächsmöglichkeiten und Schwangerschaftskonfliktberatungen bei ungewollter Schwangerschaft. Unser Beratungskonzept ist geleitet vom Selbstbestimmungsrecht aller Menschen und beruht auf Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Ergebnisoffenheit und Respekt gegenüber den Entscheidungen unserer Klient*innen. Die Beratungen sind für alle Ratsuchenden offen. Die Gespräche sind kostenlos, vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch können Ratsuchende auch anonym bleiben.

Allgemeine Schwangerenberatung

Die allgemeine Schwangerenberatung informiert unter Berücksichtigung der individuellen Situation über sozialrechtliche Ansprüche und finanzielle Leistungen (z.B. Mutterschutz, Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit, Unterhaltsvorschuss etc.). Verhütung und Familienplanung, vertrauliche Geburt, sowie der Übergang von Partnerschaft zu Elternschaft sind wichtige Themen. Die Beratungsstellen helfen Schwangeren, Ihre Rechte geltend zu machen und bieten Hilfsangebote für die Alltagsbewältigung und bei psychischen Schwierigkeiten vor und nach der Geburt, nach einem Schwangerschaftsabbruch, bei Tot- oder Fehlgeburten und bei unerfülltem Kinderwunsch.

 

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

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