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Mutterpass

Nachdem die Ärztin oder der Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat, erhält die Schwangere den sogenannten Mutterpass. Darin werden die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen genau dokumentiert.

© BZgA/HN/Eichhöfer

Der Mutterpass dient den behandelnden Ärztinnen, Ärzten und Hebammen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft und mögliche Risiken zu dokumentieren. Außerdem enthält er Gesundheitsdaten der Mutter, wie z. B. die Blutgruppe, den errechneten Geburtstermin sowie Informationen zur Entwicklung des Kindes. Die Daten liefern auch für die Geburt oder in medizinischen Notfällen wichtige Informationen.

Den Mutterpass gibt es in Papierform oder in elektronischer Form. Im elektronischen Mutterpass (E-Mutterpass) stehen dieselben Informationen wie in der gedruckten Version. Er ist Teil der elektronischen Patientenakte und hat den Vorteil, dass er nicht verloren gehen kann. Außerdem können alle Einträge im Mutterpass über eine App jederzeit abgerufen werden. Auch ärztliche Befunde und Ultraschallaufnahmen können im E-Mutterpass abgelegt werden.

Sie selbst können entscheiden, ob Sie den Mutterpass in Papierform oder als E-Mutterpass haben wollen. Im Laufe einer Schwangerschaft sollte aber möglichst nicht zwischen der einen und der anderen Form hin- und hergewechselt werden.

Wenn Sie sich für die Papierform entscheiden, ist es ratsam, den Mutterpass immer dabei zu haben. Nach der Geburt sollte er aufbewahrt werden, weil die Daten für weitere Schwangerschaften hilfreich sein können. Entscheiden Sie sich für den E-Mutterpass, können bei späteren Schwangerschaften die Inhalte aller früheren Mutterpässe über die elektronische Patientenakte abgerufen werden.

Ausführlichere Informationen zum elektronischen Mutterpass finden Sie auf gesund.bund.de.

Auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses gibt es den Mutterpass auch in englischer Übersetzung.

    Stand: 01.03.2022