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Präimplantationsdiagnostik (PID)

Bei der PID werden Embryonen gezielt danach untersucht, ob sie eine bereits bekannte schwerwiegende Erbkrankheit der Frau oder ihres Partners haben. Ob eine PID durchgeführt werden darf, darüber entscheidet in jedem Einzelfall eine spezielle Ethikkommission.

Für wen kommt die PID infrage?

Die PID kommt in Deutschland für Frauen und Paare infrage, wenn sie bereits ein Kind mit einer schwerwiegenden Erbkrankheit oder genetischen Störung bekommen oder verloren haben. Oder sie wissen, dass sie selbst Träger einer Erbkrankheit oder genetischen Störung sind, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehl- oder Totgeburt des Kindes führen würde.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine PID möglich?

Die PID ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Sie darf nur in speziell zugelassenen medizinischen Zentren durchgeführt werden. Außerdem muss jeder Einzelfall zuvor von einer Ethikkommission geprüft und genehmigt werden. Liegt die Genehmigung der Ethikkommission vor, kann eine künstliche Befruchtung unter Einschluss einer PID in Gang gesetzt werden.

Was passiert bei einer PID?

Die PID ist nur im Rahmen einer künstlichen Befruchtung möglich. Das gilt auch, wenn die Frau oder das Paar uneingeschränkt fruchtbar ist. Nach einer Hormonbehandlung werden aus den Eierstöcken der Frau reife Eizellen entnommen und im Labor mit den Spermien des Partners oder eines Samenspenders befruchtet. Entwickeln sich Embryonen, werden ihnen einige Zellen entnommen, um die Erbanlagen zu untersuchen. 

Bis das Ergebnis vorliegt, vergehen im Allgemeinen mehrere Wochen. So lange werden die untersuchten Embryonen tiefgefroren (kryokonserviert). 

Stellt sich heraus, dass einer der Embryonen die untersuchte Erbkrankheit beziehungsweise genetische Störung hat, ist die Frau frei zu entscheiden, welchen Embryo sie sich in ihre Gebärmutter übertragen lässt. Sie kann den gesamten Prozess auch ohne die Übertragung eines Embryos beenden.

Wie sicher ist das Ergebnis?

Die PID untersucht nur die im jeweiligen Einzelfall festgelegte Erbkrankheit oder genetische Störung. Sie ist deshalb keine Garantie für ein Kind ohne andere Erbkrankheiten oder genetische Störungen.

Wer trägt die Kosten?

Alle Beratungs-, Prüfungs- und Behandlungskosten, die im Rahmen einer PID entstehen, müssen selbst gezahlt werden. Dazu zählen auch die Kosten für die künstliche Befruchtung sowie die zwischenzeitliche Kryokonservierung der Embryonen. Insgesamt können bis zu 20.000 Euro an Kosten zusammenkommen. 

Nur wenn die Fruchtbarkeit der Frau oder des Paares nachweislich eingeschränkt ist, beteiligen sich die Krankenkassen nach den geltenden Bestimmungen an den Kosten der künstlichen Befruchtung, nicht aber an den Kosten der PID.

Einer Ethikkommission gehören Fachleute aus den Bereichen Medizin, Ethik und Rechtswissenschaft an. Außerdem gehören Interessenvertretungen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen dazu. Sie prüfen den Antrag, um sicherzustellen, dass die beantragte PID im Einklang mit ethischen Grundsätzen und den gesetzlichen Vorgaben steht. Welche Erbkrankheiten genau als wie schwerwiegend eingeschätzt werden, ist nicht festgelegt.

Beratungen und Untersuchungen, die Antragstellung, Prüfung und der Entscheid der Ethikkommission beanspruchen in der Regel mehrere Monate.

Stand: 07.01.2026