Webanalyse / Datenerfassung

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Matomo

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Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

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Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

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Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Staatlich anerkannte Bertungsstelle für Schwangerschaftsfragen

im Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt

Schlossberg 10, 91315  Höchstadt a. d. Aisch

Telefon:
09193 20580

E-Mail:
poststelle@erlangen-hoechstadt.depoststelle@erlangen-hoechstadt.de

Website:

Hinweis:

Wir sind für Sie erreichbar:
Mo. – Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Beratungsgespräche nach Vereinbarung:
Mo. – Do. bis 18:00 Uhr
Fr. bis 13:00 Uhr

Beschreibung:

Nicht jede Schwangerschaft ist geplant oder erwünscht. Es können persönliche Gründe vorliegen, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft schwer vorstellbar erscheinen lassen.

Wenn Sie unsicher sind und einen Schwangerschaftsabbruch überlegen, bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung bei Ihrer Entscheidung an. Im Rahmen eines oder, wenn gewünscht, auch mehrerer Gespräche besteht die Möglichkeit, alle Aspekte, die für eine verantwortungsvolle und sichere Entscheidung von Bedeutung sind, zu besprechen. Zu dem vereinbarten Termin können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie soll ergebnisoffen erfolgen und von Ihrem Recht auf Eigenverantwortung ausgehen.

Wir stellen Ihnen nach Durchführung des Beratungsgespräches eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese benötigen Sie, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchten. Zwischen dem Gespräch und dem Abbruch muss eine Frist von 3 Tagen liegen.

Unsere Beratung ist:

  • kostenfrei
  • auch anonym möglich
  • unabhängig vom Wohnort
  • gebunden an die Schweigepflicht

Beratungsarten:
persönliche Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Wir zeigen den Standort der Beratungsstelle auf einer Karte des Anbieters "Open StreetMap" an. Zur Anzeige der Karte benötigen wir Ihre Zustimmung. Durch die Aktivierung der Karte werden an den Anbieter Daten übertragen und gegebenenfalls Drittanbieter-Cookies gesetzt. Weitere Informationen können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

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